Im Gespräch

Zukunft der Pension: Die wichtigsten Fragen im neuen Podcast erklärt

Interview mit Dr. Andreas Rudolph

Wie steht es um das Pensionssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und was bedeutet die geplante Zusammenführung konkret? Dr. Andreas Rudolph gibt Einblicke in aktuelle Entwicklungen und zentrale Fragestellungen rund um Beiträge, Leistungen und Strukturen. Vertiefend werden diese Themen aktuell auch im Podcast „Listen to VÖR“ behandelt. Gemeinsam mit Ines Vitek, Marketingleiterin des ÖRAK, hostet er den Podcast und beantwortet dort regelmäßig Ihre Fragen zu zentralen Aspekten des Versorgungssystems. In diesem Interview gibt Dr. Andreas Rudolph vertiefende Einblicke in Hintergründe, Ziele des Podcasts und den aktuellen Stand der geplanten Zusammenführung.

Podcast "Listen to VÖR"

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Was ist eigentlich die VÖR und wofür steht dieses Kürzel?
VÖR steht für “Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft” und ist die geplante österreichweite Körperschaft, in der die Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammengeführt werden sollen. Ziel ist es, österreichweit eine gemeinsame Administration sowie gleiche Beiträge und Leistungen zu schaffen.

Unser gemeinsamer Podcast „Listen to VÖR“ begleitet diesen Prozess, die Idee dazu kam ursprünglich von dir. Welches Ziel ist dir damals mit diesem Format vor Augen geschwebt?
Ich finde es sehr schön, dass es den Podcast jetzt tatsächlich gibt, vor allem, weil es von der ersten Idee bis zur Umsetzung doch ziemlich schnell gegangen ist und wir beide das ja auch zum ersten Mal in dieser Form machen. Das Ziel war von Anfang an nicht, ein möglichst reichweitenstarkes Unterhaltungsformat zu schaffen, sondern vor allem Information bereitzustellen. Die Zusammenführung der Versorgungseinrichtungen ist ein Thema, über das im Rahmen von Plenarversammlungen entschieden wird, also durch Abstimmungen, an denen sich alle Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter beteiligen können. Dafür braucht es eine gute Entscheidungsgrundlage.

Und dazu soll der Podcast beitragen …
Absolut. Der Podcast folgt einem klaren Fahrplan: Zunächst geht es um die Grundlagen des bestehenden Versorgungssystems, etwa Selbstverwaltung, rechtliche Rahmenbedingungen oder die Unterschiede zwischen Teil A und Teil B. Darauf aufbauend werden Themen wie Beiträge, Veranlagung und Leistungen vertieft. Ab dem Sommer rückt dann die geplante Zusammenführung Schritt für Schritt in den Fokus, zuerst allgemein, später auch in ihren konkreten rechtlichen und strukturellen Ausprägungen.

Die Folgen erscheinen regelmäßig alle zwei Wochen, dauern rund 15 bis 20 Minuten und werden punktuell durch Gespräche mit Gästen ergänzt.

Du bist in diesem Themenfeld seit Jahren sehr präsent, woher kommt diese inhaltliche Nähe?
Das hängt vor allem mit meiner Funktion zusammen: Ich bin seit 2016 Vorsitzender des Arbeitskreises für Wirtschaftsfragen im ÖRAK. Dieses Gremium ist für alle Fragen rund um die Versorgungseinrichtungen zuständig. Entsprechend beschäftige ich mich schon lange intensiv mit dem Thema.

Du hast die Zusammenführung vorher schon kurz angesprochen, was ist damit konkret gemeint?
Das rechtsanwaltliche Pensionssystem besteht aus zwei Säulen: Teil A und Teil B. Teil A ist ein Umlagesystem, Teil B ein kapitalgedecktes System. Teil B wurde später eingeführt und ist daher bereits weitgehend vereinheitlicht, wenn auch noch weiterhin den einzelnen Rechtsanwaltskammern zugeordnet und mit verschiedenen Beitragshöhen ausgestattet. Teil A hingegen besteht schon länger und ist als Sondervermögen direkt bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern organisiert, dadurch existieren mehrere unterschiedliche Systeme.
Ein erster Schritt wurde aber auch für Teil A bereits gesetzt: Die Veranlagungen von sieben Rechtsanwaltskammern wurden zusammengeführt. Im nächsten Schritt sollen die Versorgungseinrichtungen in einer österreichweiten Körperschaft, der VÖR, gebündelt werden, mit einheitlichen Leistungen und Beiträgen, sowohl für Teil A als auch für Teil B.

Welche Voraussetzungen braucht es für die Gründung einer solchen Körperschaft?
Es braucht eine gesetzliche Grundlage. Dazu gibt es bereits einen Entwurf für eine Novelle der Rechtsanwaltsordnung, der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und Vertreterinnen und Vertretern des ÖRAK erarbeitet wurde. Ziel ist, dass diese Novelle noch vor dem Sommer beschlossen wird. Die Gründung der Körperschaft selbst ist daran geknüpft, dass zumindest sechs Rechtsanwaltskammern zustimmen. Dieser Beschluss erfordert ein qualifiziertes Quorum. Deshalb ist es entscheidend, dass möglichst viele Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte sowie Anwärterinnen und Anwärter an den Plenarversammlungen teilnehmen und ihre Stimme abgeben.

Warum hältst du die Zusammenführung als Funktionär, aber auch als Rechtsanwalt, den die Zusammenführung selbst betrifft, für sinnvoll?
Ich halte sie vor allem deshalb für sinnvoll, weil sie das System insgesamt stabiler macht. Im Fachjargon spricht man von einer versicherungsmathemisch wünschenswerten Verbreiterung der Versichertengemeinschaft. Gerade kleinere Rechtsanwaltskammern stehen vor Herausforderungen, die sich gemeinsam deutlich besser bewältigen lassen. Ein Beispiel ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gleichzeitig müssen sich alle Kammern mit demografischen Veränderungen und dem Wandel des Berufsbildes auseinandersetzen. Eine größere Gemeinschaft kann auf solche Entwicklungen angemessener reagieren.

Hinzu kommt, dass die Sozialsysteme insgesamt komplexer werden. Eine zentrale Organisation ermöglicht eine professionellere Abwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung. Auch bei der Veranlagung der Reserven eröffnen sich in einer größeren Struktur zusätzliche Möglichkeiten am Kapitalmarkt, was sich wiederum positiv auf das gesamte System auswirken kann.
Nicht zuletzt kann dadurch auch politischer Druck reduziert werden: Diskussionen über Chancen und Risiken lassen sich sachlicher führen, ohne von tagespolitischen Einflüssen geprägt zu sein.

Am Ende jeder Podcastfolge richten wir ja immer noch einen kurzen Appell an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer. Vielleicht schließen wir auch dieses Gespräch damit ab?
Sehr gerne. Uns ist wichtig, dass der Podcast nicht nur informiert, sondern auch den Austausch ermöglicht. Wenn Zuhörerinnen oder Zuhörer also Fragen zu den Themen haben, die wir besprechen, können sie diese gerne an podcast(at)ra-vorsorge.at einsenden. Wer sich darüber hinaus näher einlesen möchte: Auf unserer Website www.ra-vorsorge.at befinden sich viele weiterführende Informationen rund um das Versorgungssystem.

Und ganz grundsätzlich gilt: Wer am Laufenden bleiben möchte, hört am besten in den Podcast rein und abonniert ihn, so verpasst man keine Folge!

Podcast "Listen to VÖR"

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Dr. Andreas Rudolph

Rechtsanwalt in Wien, seit 2016 Vorsitzender des AK Wirtschaftsfragen im ÖRAK