EU & International

Vorläufige Einigung im Insolvenzrecht auf EU-Ebene

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung zum Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts erzielt (abrufbar hier). Das Kapitel VI „Liquidation zahlungsunfähiger Kleinstunternehmen“ ist weiterhin gestrichen, dieses hätte bestimmte Verfahren ohne Insolvenzverwalter vorgesehen. Mit der Richtlinie und der Annäherung der nationalen Insolvenzregelungen soll die EU für ausländische und grenzüberschreitende Investoren attraktiver werden. Nach der formellen Annahme durch das Plenum im Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat tritt die Richtlinie einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.