Wichtige Infos
Versorgungseinrichtung Teil B – Wechsel der Veranlagungsgruppe noch bis 30.11.2025 möglich!
Gem § 54 Satzung Teil B 2018 haben Sie die Möglichkeit, jährlich zwischen den bestehenden Veranlagungsgruppen – ALPS 15, ALPS 30 und ALPS 50 – zu wechseln. Ein Wechsel ist durch schriftliche Erklärung gegenüber jener Rechtsanwaltskammer auszuüben, der Sie angehören oder zuletzt angehört haben. Außerdem kann der Antrag über das Online-Portal der Concisa gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Für einen Wechsel zum 1.1.2026 muss das Formular spätestens am 30.11.2025 bei Ihrer Rechtsanwaltskammer einlangen.
06.11.2025