Wichtige Infos

Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026

Mit dem am 29.7.2026 kundgemachten BGBl I 2026/69 wird ein vereinfachtes Verfahren zur Erneuerung abgelaufener Sterbeverfügungen innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung eingeführt. Die Gültigkeit bleibt weiterhin auf ein Jahr beschränkt.