RAKs

Plenarversammlung der Vorarlberger RAK

Vorarlberger Rechtsanwaltskammer

An der ordentlichen Plenarversammlung der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer nahmen 59 Rechtsanwälteinnen und Rechtsanwälte und 31 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter teil, womit die Beschlussfähigkeit des Plenums gegeben war.

Nach der Begrüßung und dem Gedenken der verstorbenen Kollegen Dr. Reinhold Nachbaur, Dr. Roland Piccolruaz, Dr. Gerhard Fulterer und Dr. Wilhelm Wachter folgte der Tätigkeitsbericht des Herrn Präsidenten MMMag. Dr. Franz Josef Giesinger, mit welchem die Anwesenden über die aktuellen standes- und justizpolitischen Entwicklungen sowie über die Tätigkeiten der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, des Ausschusses und die Tätigkeiten des ÖRAK informiert wurden.

Der Präsident des Disziplinarrates Dr. Alexander Matt informierte in seinem Tätigkeitsbericht über die Anfallszahlen sowie über die standesrechtlichen Entwicklungen im Bereich des Disziplinarrechtes.

Die nachfolgende Wahl brachte folgendes Ergebnis:

Mitglied des Ausschusses aus dem Kreis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Ersatzwahl):

RA Dr. Serpil Dogan, Feldkirch

Nach demBericht des Rechnungsprüfers Dr. Marco Fiel wurde der Rechnungsabschluss 2024 der Kammer und der Versorgungseinrichtung einstimmig genehmigt. Ebenso erfolgte die Genehmigung des Voranschlages 2026 der Kammer und der Versorgungseinrichtung Teil A. 

Zur Umlagenordnung:

In der Umlagenordnung zur Versorgungseinrichtung Teil A wurde für das Jahr 2026 dem Vorschlag des Ausschusses folgend der Normbeitrag um 5,52 % erhöht und beträgt somit  13.640,00. Nach Abzug des Anteils der Pauschalvergütung ergibt sich für Rechtsanwälte ein tatsächlich zu entrichtender Zahlbeitrag von  8.964,00. Der Beitrag für Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter wurde ebenfalls angepasst und beträgt für das Jahr 2026  3.780,00. Der jährliche Beitrag zur Versorgungseinrichtung Teil B blieb unverändert bei  9.000,00.

Zusätzlich wurde eine Anpassung des § 15 betreffend Kosten des Nachkaufs von Versicherungsmonaten beschlossen. Für jeden nachkaufbaren Versicherungsmonat sind nun  1.397,25 (bisher € 1.368,00) zu entrichten.

Die Beschlussfassung zur Umlagenordnung 2026 erfolgte mit einer Enthaltung aus dem Kreis der Rechtsanwälte mehrheitlich.

ZurLeistungsordnung:

Die Basis-, Grund- und Mindestrenten wurden um 2,6 % und im selben Verhältnis die zuerkannten (laufenden) Pensionen erhöht.

Diese Beschlussfassung erfolgte mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung aus dem Kreis der Rechtsanwälte.

Zur Kammerbeitragsordnung:

Der Kammerbeitrag für das Jahr 2026 wurde unverändert mit  2.500,00 festgesetzt. Gleich geblieben sind auch die Beiträge für Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter in der Höhe von  250,00 sowie sämtliche weiteren in der Kammerbeitragsordnung vorgesehenen Tarife.

Die Beschlussfassung zur Kammerbeitragsordnung 2026 erfolgte einstimmig.

Nach der einstimmigen Beschlussfassung über die Kammerausgaben für humanitäre Standeszwecke und der einstimmigen Beschlussfassung über Ermächtigungen an den Kammerausschuss, bedankte sich der Vorsitzende bei allen Anwesenden für ihr Kommen und erklärte die Versammlung um 18:24 Uhr für beendet. 

Das Ergebnis der Wahl wurde auf der Homepage der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer www.rechtsanwaelte-vorarlberg.at im Sinne des § 25 Abs 5 RAO kundgemacht.