Budget und Rechtsstaat – was Gießkanne und Rasenmäher so alles gemeinsam haben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Startschuss für die Verhandlungen in unserer Bundesregierung zum Doppel-Budget 2027/2028 ist gefallen. Der Finanzminister hat bereits die Vorgabe ausgegeben, dass jedes Ministerium im eigenen Bereich Einsparungen in doch beträchtlicher Höhe erzielen muss.
„Eingebrockt“ haben uns die derzeitigen Budgetnöte frühere Regierungen, die sprichwörtlich „mit der Gießkanne“ Förderungen ausgeschüttet haben - ohne besonders auf Treffsicherheit der Maßnahmen zu achten.
So falsch es aber (immer schon – nicht erst in der Corona-Krise) war, Förderungen allen zugänglich zu machen, die es auch gar nicht gebraucht hatten, so verfehlt ist auch der jetzige Zugang, überall und in gleicher Weise quasi „mit dem Rasenmäher“ einzusparen - und damit komme ich zum Punkt:
Das Thema der inneren und äußeren Sicherheit - aber auch vor allem der Rechtssicherheit – eignet sich nicht für derartige gleichförmige Mäh-Aktionen. Bei allem Verständnis für die heikle Budget-Situation:
Wollen wir wirklich bei Rechtsstaat und Rechtssicherheit einsparen, für die viele Generationen vor uns – auch blutig – gekämpft haben?
Wie stellen sich das die politischen Entscheidungsträger eigentlich vor? Einerseits vielen, die im Rechtsbetrieb tätig sind, immer mehr Leistungen aufzubürden, aber gleichzeitig auch bei Budget und Ressourcen einzusparen?
In den letzten Jahren wurden – zum Teil überfällig – wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, vor allem auch der Beschuldigtenrechte gesetzt. Da denke ich vor allem an die Reform der Sicherstellung von Datenträgern, aber auch des Verteidigungskostenersatzes.
Das alles muss finanziert werden. Man behauptet doch immer: Das Budget ist in Zahlen gegossene Politik. Die Kürzung des Justizbudgets wäre also ein politisches Signal, dass unserer Politik, unserem Gesetzgeber der Rechtsstaat weniger wert ist als zuvor. Oder gehen unsere Entscheidungsträger davon aus, nicht ausreichend mit Ressourcen ausgestattete Behörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften) könnten mehr Leistungen als bisher erbringen?
Viele wichtige Maßnahmen stehen auch unmittelbar noch an, die jedenfalls auch ein Mehr an Finanzmitteln erfordern werden: So sind dringend notwendige Verbesserungen im Strafvollzug zu finanzieren, worauf einige tragische Einzelfälle zuletzt ein besonderes Schlaglicht geworfen haben.
Dringend notwendig sind auch deutliche Schritte zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren, vor allem in manchen unzumutbar lang dauernden (vor allem wirtschafts-)strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Sollen derartige Maßnahmen auch an Ressourcen-Mangel scheitern?
Offenbar gibt es nicht einmal ausreichende Budgetmitteln, um flächendeckend WLAN in allen Gerichtsgebäuden zu installieren – zumindest ist das bis heute nicht gelungen.
Die Erwachsenenvertretung wird immer intensiver, sodass die dafür eingerichteten Vereine an ihre Grenzen stoßen. Immer mehr Erwachsenenvertretungen werden an Rechtsanwaltschaft und Notariat ausgelagert, auch wenn in diesen Verfahren kaum rechtliche Themen zu erwarten sind; schlicht deshalb, weil niemand anderer verfügbar ist, der diese Leistungen erbringt – und zwar ohne jeden Aufwand für die Republik. Wie kann man uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Mehrleistungen aufbürden, ohne aber gleichzeitig für eine Dotierung zumindest einer Mindestvergütung zu sorgen, wenn aus dem Vermögen der Betroffenen keine Vergütung bezahlt werden kann?
Nicht zuletzt sind auch Erhöhungen des Rechtsanwaltstarifs und auch der Pauschalvergütung für unsere Verfahrenshilfeleistungen bereits überfällig.
Haben die politischen Entscheidungsträger vielleicht schon „verdrängt“, dass vor ziemlich genau einem Jahr die Gerichtsgebühren auf einen Schlag um ca 24% erhöht worden sind, ohne dass der Justiz mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt worden sind? Und all das vor dem Hintergrund unserer europaweit einzigartigen Spitzenstellung, nämlich der Überfinanzierung des eigentlichen Justizbetriebs durch die Einnahmen aus Gerichtsgebühren.
So dient die Justiz nämlich als cash-cow zur Finanzierung des Budgets unserer Republik!
Der großflächig eingesetzte Rasenmäher ist nicht geeignet, Politik zu betreiben. Es bedarf konkreter Schwerpunktsetzungen, in welchen Bereichen mehr Mittel notwendig sein werden – Prioritäten, die sich an den Bedürfnissen der Menschen und Unternehmen in diesem Land orientieren und nicht an einer reinen Rechenlogik!
Die Budget-Verhandlungen laufen – das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Hoffnung „stirbt“ bekanntlich zuletzt.
Dr. Armenak Utudjian
Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)