ÖRAK KI-Tag 2026 in Wien
Erstmals veranstaltete der ÖRAK am 19.3.2026 den KI-Tag, der gleich ein voller Erfolg war. In den Hofstallungen des Museumsquartiers diskutierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Thema, das derzeit jede Kanzlei beschäftigt: Künstliche Intelligenz in der anwaltlichen Praxis. Aktueller geht’s nicht. Die Veranstaltung war mit 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern restlos ausgebucht. Der Andrang zeigte: der Stand will Orientierung – die Veranstaltung, die von ÖRAK-Vizepräsidentin Mag.aPetra Cernochova moderiert wurde, lieferte dazu einen wichtigen Beitrag.
In seinen Eingangsworten bezog sich ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian auf gängige Schlagzeilen, die man täglich wahrnehmen kann: Argumente wie „Zeit sparen“, „der Anwalt wird abgeschafft“ oder „die Dienstleistung muss günstiger werden“ kursieren überall. Doch klar ist auch: Die anwaltliche Leistung bleibt ein Qualitätsversprechen – mit oder ohne KI. Der Anwalt bürgt für die Qualität der Arbeit. Die KI ist immer nur die Assistenz der anwaltlichen Tätigkeit und die Qualität der Arbeit bestimmt letztlich die Höhe des Honorars. Mit klugem Einsatz der KI wird die Arbeit besser und die anwaltliche Leistung effizienter.
Die Vorsitzende des AK IT und Digitalisierung, Mag.aBirgitta Winkler, LL.M. berichtete von den Schwierigkeiten, Lösungen zu finden, die sowohl für große, als auch für kleine Strukturen bzw für jung und alt passen. Der Arbeitskreis hat in den letzten Jahren einige Hilfestellungen geliefert, insb das Info-Blatt „Künstliche Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien“, das eine Checkliste enthält, die externen Anbietern zur Bestätigung der Einhaltung standesrechtlicher Vorgaben vorgelegt werden kann.
Für großes Interesse sorgte der Vortrag von Assoz.-Prof. Dr. Jakob Pietschnig zu menschlicher Intelligenz, der letztlich aufzeigte, dass künstliche Intelligenz alles andere als „intelligent“ ist und Hoffnung gibt, dass der Faktor Mensch durch die Maschine nicht ersetzbar ist.
Heiß diskutiert war der Vortrag von Mag. Markus Dörfler, LL.M. zu den standesrechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI bzw generell externen Dienstleistern. Grundlage ist der § 40 Abs 3 RL-BA 2015. Grundsätzlich sind beim Arbeiten mit KI die gleichen Sorgfaltspflichten anzusetzen wie beim Einsatz einer Studentin oder eines Studenten in der Rechtsanwaltskanzlei.
Dörfler nannte vier Praxisregeln als Orientierung, bei deren Einhaltung man sich mit Sicherheit auf der standeskonformen Seite bewegt:
• Klientendaten verbleiben auf Servern innerhalb der EU
• Offenlegung gegenüber der Mandantschaft, dass KI eingesetzt wird
• Letztverantwortung für die Arbeitsergebnisse bleibt bei der Rechtsanwältin bzw beim Rechtsanwalt
• Sicherstellung der Vertraulichkeit (insb dürfen Klientendaten nicht zum Training der KI verwendet werden)
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó sprach über die Risiko-Regulierung im Kontext des AI Acts. Die Regulierungen in der EU werden oft als Grund für den technischen Rückstand Europas angesehen. Er beleuchtete die Herausforderungen bei der Implementierung von KI-Systemen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit und individuelle Freiheiten. Forgó betonte die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, um sowohl Innovationen zu fördern, als auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Als weiteres Problem nannte er, dass KI Bias verstärkt.
Prof.in Dr.inBettina Mielke, M.A., Präsidentin des LG Ingolstadt, gab einen Einblick in die deutsche Justiz, wo mit FRAUKE, OLGA und MAKI bereits KI-Systeme im Einsatz sind. Sie hob hervor, wie KI die Effizienz steigern und Routineaufgaben automatisieren kann, während sie gleichzeitig auf die rechtlichen und ethischen Herausforderungen hinwies, die mit dem Einsatz solcher Technologien verbunden sind. Auch in Deutschland gab es bereits Fälle, wo Rechtsanwälte KI einsetzen, ohne die Ergebnisse zu prüfen.
Univ.-Ass. Mag. Stefan Königshofer und RA Mag. Dr. Christian Aschauer gingen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der Zivilgerichtsbarkeit bzw in der Schiedsgerichtsbarkeit ein. Königshofer berichtete von Studien über KI, die den Ausgang von Gerichtsverfahren prognostizieren. Er analysierte die bestehenden Gesetze und Vorschriften, die den Einsatz von KI regulieren und sprach über Chancen und Risiken. Aschauer manifestierte bei allen Vorteilen, die die KI bieten mag, dass ein Schiedsrichter die anwaltlichen Schriftsätze persönlich lesen muss und keine KI-Zusammenfassung davon – genauso wie ein Juror eines Literaturwettbewerbs das Buch selbst lesen muss.
Die Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Mag.aElena Haslinger, sprach über die Möglichkeiten und Grenzen des KI-Einsatzes im Ermittlungsverfahren. Einsatzbereiche sind die Entscheidungs- und Musteranonymisierung, Spracherkennungssysteme oder bei der Kriminalpolizei Systeme zur Erkennung biometrischer Daten. Sie hob hervor, wie KI-gestützte Systeme die Ermittlungen unterstützen können, betonte jedoch auch die rechtlichen und ethischen Herausforderungen, die sich aus der Verwendung von KI in der Strafverfolgung ergeben, insb in Bezug auf Datenschutz und die Wahrung der Menschenrechte.
Mag. Michael Kunz und Mag. Martin Hackl, BSc stellten die KI-Strategie der österreichischen Justiz vor, die in einem weiteren Ausbauschritt auch die Integration von KI-Technologien in die Justiz beinhaltet. Sie diskutierten die Ziele dieser Strategie, darunter die Förderung von Transparenz und Effizienz sowie die Entwicklung eines rechtlichen Rahmens, der sicherstellt, dass KI-Anwendungen den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit entsprechen.
Gernot Winter gab einen noch mehr praxisorientierten Überblick über das effiziente Arbeiten mit Künstlicher Intelligenz im juristischen Alltag, den Einsatz von Agents und das richtige Prompten.
Zum Abschluss des Programms moderierte Dr. Eric Heinke, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien eine Podiumsdiskussion mit Kunz, Mielke und Utudjian, in der die Schwerpunkte des Tages nochmals aufgearbeitet wurden.
Auch der Staatssekretär für Digitalisierung, Alexander Pröll, LL.M. , gab sich die Ehre und richtete ein paar Worte an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung.
Der erste KI-Tag des ÖRAK war mehr als nur ein gelungenes Debüt. Die Veranstaltung war ein Statement, dass KI gekommen ist, um die anwaltliche Arbeit zu unterstützen – nicht, um sie zu ersetzen. Wer Qualität liefert, wird auch künftig den Wert seiner Leistung bestimmen. Die Anwaltschaft nimmt die Hoheit über ihre Werkzeuge selbstbewusst in die Hand.
ÖRAK KI-Tag 2026 on demand
Der ON DEMAND-WEBCAST wird im Umfang von 2 Halbtagen gem §§ 36 iVm 35 Abs 3 RL-BA 2015 bestätigt.
Die AWAK und der ÖRAK bedanken sich bei folgenden Sponsoren des KI-Tags für ihre Unterstützung:

Fotos: Foto und Filmwerk














