Wichtige Infos

Maria Anna von Ertl’sche Stiftung

Die Maria Anna von Ertl’sche Stiftung verleiht auch für das Jahr 2026 Stipendien an Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte.

Anträge auf Gewährung der Stipendien können spätestens innerhalb von drei Kalenderjahren nach der erstmaligen (berufsbegründenden) Eintragung als Rechtsanwalt in die Liste der Rechtsanwaltskammer Wien gestellt werden, wobei das Jahr der Eintragung selbst nicht mitgerechnet wird.

Die erstmalige Eintragung in einer anderen Rechtsanwaltskammer erfüllt nicht die Antragsvoraussetzungen.

Anträge können von allen jenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten gestellt werden, die im Jahre 2023 oder danach, spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres 2026, erstmals als Rechtsanwalt in die Liste der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen wurden und noch eingetragen sind.

Ein Bewerbungsansuchen kann nur einmal gestellt werden.

Anlässlich der Antragsstellung hat der Antragswerber die Absicht, der unmittelbar bevorstehenden Gründung oder Mitbegründung einer Rechtsanwaltskanzlei oder die Beteiligung an einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien offenzulegen. Verbunden damit sind die ihr oder ihm dadurch entstehenden einmaligen Auslagen sowie die danach laufenden Kosten darzutun und glaubhaft zu machen. Diesen Zahlen ist eine Einnahmenschätzung gegenüberzustellen (Business Case).

Die Gründung, Mitbegründung oder Beteiligung ist ohne Verzug nachzuweisen, erforderliche Unterlagen sind über Verlangen vorzulegen.

Der Punkt Zweitens erster Absatz des Stiftbriefes lautet:

„Diese Stiftung soll angehenden Rechtsanwälten männlichen und weiblichen Geschlechtes, dh solchen, bei welchen bereits die Voraussetzungen für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Wien gegeben sind, verliehen werden, welche ferner unbemittelt sind, von Sitten, Rechtschaffenheit und christkatholischer Religion echte Beweise abstatten und zugleich den Nachweis der mindestens mit sehr gutem Erfolge abgelegten Rechtsanwaltsprüfung zu erbringen.“

Der Punkt Viertens erster und zweiter Absatz des Stiftbriefes lautet:

„Diejenigen welchen diese Stiftung verliehen wird, erhalten im Rahmen der von ihnen dargetanenen Kosten einen Stiftungsbetrag von insgesamt bis zu EUR 80.800,–, wobei für die Kosten der Gründung, Mitbegründung oder Beteiligung sogleich ein Betrag von EUR 26.800,– in bar und zur teilweisen Deckung der laufenden Kosten des Kanzleibetriebs durch fünf nacheinander folgende Jahre jedes Jahr ein Betrag von EUR 5.400,– in halbjährigen Raten auszubezahlen sind. Die Auszahlung erfolgt insoweit die liquiden Mittel der Stiftung reichen. Eine Stiftung kann auch zwischen Stiftungswerbern geteilt werden.“

Ansuchen mit allen Unterlagen um Verleihung der Stiftung sind bis spätestens 31. 1. 2027 beim Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien elektronisch an die E-Mail-Adressen office(at)rakwien.at und an office(at)ertlstiftung.at zu stellen.

Stiftungssatzung, Merkblatt und Fragebogen finden sich auch auf www.oerak.at im Mitgliederbereich unter Informationen/Sonstiges und auf www.rakwien.at unter Downloads.