Legal Tech & Digitalisierung

Künstliche Intelligenz in der Anwaltspraxis: Zwischen Erwartungshaltung und Realität – warum so zögerlich bei der Adaption?

Sophie Martinetz

Die kürzlich erfolgte Änderung des § 40 Abs 3 RL-BA 2015 durch die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags markiert einen Wendepunkt im Umgang mit künstlicher Intelligenz in der Rechtspraxis. Und das ist gut so:

Neue Rahmenbedingungen für KI als Katalysator

Mit der Kundmachung des § 40 Abs 3 RL-BA 2015 durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (Beschluss Nr. 3/2025) und die Veröffentlichung des Info-Blatts „Künstliche Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien“ sind klare Leitplanken für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Anwaltspraxis geschaffen worden. Diese Entwicklung ist also der Startpunkt, dass der Zugang zu neuen Technologien für viele Anwältinnen und Anwälte zwar noch immer schwierig erscheint und nun erstmals eine strukturierte Checkliste zur Verfügung steht und daher die Adaption in den Kanzleien hoffentlich einen großen Schritt vorwärts bringt.

Allerdings sind divergierende Ansätze in Rechtsabteilungen vs. den Anwaltskanzleien aktuell noch sichtbar: Die Praxis zeigt nämlich eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Umgang mit KI-Technologien in Rechtsabteilungen und klassischen Anwaltskanzleien. Während Rechtsabteilungen abseits standesrechtlicher Beschränkungen flexibler und großzügiger mit KI-Tools experimentieren können, sehen sich Anwaltskanzleien einer gesteigerten Erwartungshaltung seitens ihrer Mandanten beim Einsatz von KI gegenüber.

Damit hier kein Missverständnis entsteht: ein naiver Fortschrittsglaube an die KI bringt keine Juristin weiter, aber KI als Grundlagentechnologie ist ein weiteres Werkzeug, dass zukünftig im Werkzeugkasten immer mit dabei ist – so wie Word oder Power Point. Allerdings glauben viele Juristinnen noch, dass die Zukunft noch nicht da ist – ich nenne es das Paradox der Bewertung:

Künstliche Intelligenz erweist sich als klassische Grundlagentechnologie, die einem charakteristischen Bewertungsparadox (Amaras Gesetz) unterliegt:

  • Kurzfristige Überbewertung: Die unmittelbaren Befürchtungen um Arbeitsplatzverluste und revolutionäre Veränderungen
  • Langfristige Unterschätzung: Die tatsächliche nachhaltige Integration in die tägliche Arbeitspraxis wird in ihrer Tragweite oft verkannt

Der Einsatz von KI in der Kanzlei bedeutet also einmal eine Entscheidung und Ausprobieren und dann ein Herantasten bei der täglichen Arbeit – wo bringt sie mir einen Mehrwert und wo nicht. Wie verändert sich dadurch meine Arbeit?

Die Welt bleibt nicht stehen, auch abseits des Hypes. Ein aussagekräftiges Beispiel verdeutlicht die aktuelle Realität des KI-Einsatzes: Eine Partnerinnenkanzlei verbrachte gemeinsam mit der Rechtsabteilung eines Mandanten und ihren Seniors 34 Stunden mit der intensiven Analyse einer komplexen Gerichtsentscheidung. Das erarbeitete Ergebnis war fundiert und praxistauglich.

Zur Verifikation ließ die Rechtsabteilungsleiterin nonchalant im Anschluss an die Sitzung eine datenschutzkonforme, kostenpflichtige KI-Lösung über die selben Unterlagen laufen. Das bemerkenswerte Ergebnis: Die KI-Analyse war nicht signifikant besser aber auch nicht schlechter als die menschliche Expertise.

Dieses Beispiel unterstreicht allerdings eine zentrale Erkenntnis: Erfahrene Anwältinnen und Anwälte bleiben unverzichtbar, da nur sie die Qualität von KI-Ergebnissen auf hohem Niveau bewerten können.

Das wirft jedoch in der weiteren Folge kritische Fragen zur Ausbildung der nächsten Juristengeneration auf:

  • Wie werden junge JuristInnen aus dem Studium kommend, befähigt, KI-Ergebnisse zu verstehen und zu bewerten?
  • Welche Kompetenzprofile sind zukünftig erforderlich?
  • Wie kann praktische Erfahrung in einer zunehmend KI-unterstützten Arbeitsumgebung vermittelt werden?
  • Ab wann können die angehenden JuristInnen einen Mehrwert für die MandantInnen erbringen?

Diese Frage beschäftigt nicht nur die Universitäten, sondern dringt tief in die Geschäftsmodelle von Kanzleien ein.

Die zunehmende Verbreitung von KI-Tools führt unweigerlich zu einer verstärkten Standardisierung rechtlicher Prozesse. Rechtsabteilungen entwickeln ein zunehmendes Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen von KI-Technologien, insbesondere von "Augmented AI"-Lösungen. Das bedeutet zB den direkten Einsatz von KI bei der strukturierten Prüfung von Verträgen im Vertrieb oder internen Einkauf.

Die österreichischen KI-Richtlinien für AnwältInnen markieren einen wichtigen Schritt zur strukturierten Integration künstlicher Intelligenz in die Anwaltspraxis. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass der Weg zu einer effektiven Nutzung dieser Technologien komplex ist und eine differenzierte Betrachtung erfordert.

Für die österreichische Anwaltschaft ergeben sich daraus folgende Handlungsempfehlungen:

  1. Proaktive Auseinandersetzung mit KI-Technologien unter Berücksichtigung standesrechtlicher Vorgaben
  2. Investition in Weiterbildung zur sachgerechten Bewertung von KI-Ergebnissen
  3. Entwicklung strukturierter Ansätze für die Integration von KI in bestehende Arbeitsabläufe
  4. Anpassung der Ausbildungskonzepte für Nachwuchsjuristen

Die Zukunft der Anwaltspraxis wird nicht durch KI bestimmt, sondern durch die Fähigkeit erfahrener Juristen, diese Technologie sachgerecht zu nutzen und zu bewerten.

Machen Sie sich gerne ein Bild wie andere Kanzleien und Rechtsabteilungen KI und andere Legal Tech Tools in ihrer täglichen Arbeit nutzen bei der LTK25.

Mag. Sophie Martinetz

Gründerin und Managing Partnerin von Future-Law