Unternehmensrecht

Keine Geschäftsführerhaftung für Zahlung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach Eintritt der materiellen Insolvenz

AnwBl 2025/188 - Friedrich Rüffler, Tobias Dornik

§ 25 Abs 3 Z 2 GmbHG; § 84 Abs 3 Z 6 AktG

Der Ausnahmetatbestand des § 84 Abs 3 Z 6 HS 2 AktG, wonach Zahlungen, die nach Eintritt der materiellen Insolvenz mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind, vom Zahlungsverbot ausgenommen sind, findet analoge Anwendung im GmbH-Recht, wobei unter diese Ausnahme nicht nur Zahlungen von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, sondern auch Zahlungen an Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kommunalsteuer sowie Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung fallen.

OGH 17. 1. 2025, 6 Ob 115/24s (OLG Wien 29. 4. 2024, 1 R 67/24s; HG Wien 14. 2. 2024, 35 Cg 46/23p)

Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler

Universitätsprofessor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und Leiter der Forschungsstelle Institut für Anwaltsrecht an der Universität Wien

Univ.-Ass. Mag. Tobias Thomas Dornik

Universitätsassistent (prae-doc) am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und der Forschungsstelle Institut für Anwaltsrecht an der Universität Wien