Zivilverfahrensrecht

Familienrechtliche Streitigkeit bei Oppositionsklage wegen behaupteten Unterhaltsverzichts im Aufteilungsvergleich

AnwBl 2026/9 - Thomas Garber

§ 49 JN; § 35 EO

Eine familienrechtliche Streitigkeit iSd § 49 Abs 2 Z 2 JN liegt insbesondere dann vor, wenn in einem über eine Oppositionsklage eingeleiteten Verfahren der aus dem Gesetz gebührende Unterhalt strittig ist, es sei denn, es wäre nur zu prüfen, ob der Unterhaltsanspruch infolge Aufrechnung oder Zahlung erloschen ist, wenn dem betriebenen Anspruch also nicht mit einem aus dem Familienrecht abgeleiteten Oppositionsgrund entgegengetreten wird.
Im vorliegenden Fall behauptet der Kläger ein Erlöschen des Unterhaltsanspruchs der Beklagten infolge eines im Aufteilungsverfahren geschlossenen Vergleichs. Damit ist das Bestehen des Unterhaltsanspruchs selbst (und nicht nur dessen Erlöschen durch Aufrechnung oder Zahlung) strittig.

OGH 28. 5. 2025, 3 Ob 31/25t

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber

Universitätsprofessor an der JKU Linz und Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht