Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag nimmt mit großer Betroffenheit Abschied von Dr. Harald Ofner

Mit Dr. Harald Ofner verliert die österreichische Rechtsanwaltschaft eine Persönlichkeit, deren beruflicher Weg in besonderer Weise für den Wert juristischer Bildung, praktischer Erfahrung und lebenslanger Verbundenheit mit dem Rechtsstaat steht.
Geboren 1932 in Wien, führte ihn sein beruflicher Werdegang von einer technischen Ausbildung über den zweiten Bildungsweg zum Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, das er 1958 mit der Promotion abschloss. Nach den klassischen Stationen des Gerichtsjahres und der Konzipiententätigkeit wurde er 1965 als Rechtsanwalt eingetragen und übte diesen Beruf über Jahrzehnte hinweg mit Nachdruck und Überzeugung aus.
Sein Wirken blieb jedoch nicht auf die anwaltliche Praxis beschränkt. Als Bundesminister für Justiz (1983–1987) wurden in seiner Amtszeit ua das Staatsanwaltschaftsgesetz, ein neues Suchtgiftgesetz sowie das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz beschlossen. Weggefährten beschrieben ihn als einen konsensorientierten Juristen, der rechtspolitische Fragen im Gespräch und im Ausgleich zu behandeln suchte und von einem ausgeprägten Bewusstsein für die Bedeutung des Rechtsstaates getragen wurde.
Ungeachtet seiner politischen Funktionen blieb Ofner der Rechtsanwaltschaft stets eng verbunden. Er war über viele Jahre hinweg ein geschätzter Gesprächspartner, regelmäßiger Teilnehmer an Veranstaltungen des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages und ein Vertreter jener Generation, für die die anwaltliche Berufsausübung untrennbar mit persönlicher Verantwortung gegenüber Recht und Gesellschaft verbunden ist.
Für seine Verdienste wurde ihm unter anderem das Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft verliehen, eine Auszeichnung, die seine besondere Verbundenheit mit dem Berufsstand in sichtbarer Weise würdigt.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag wird Dr. Harald Ofner als einen Kollegen in Erinnerung behalten, der den Weg vom praktischen Juristen zum politischen Amtsträger in höchster staatlicher Verantwortung beschritten hat, ohne die Herkunft aus der Rechtsanwaltschaft aus dem Blick zu verlieren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen, die ihm persönlich verbunden waren.
Foto: Franz Johann Morgenbesser, CC BY-SA 2.0