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Aufruf zur Interessenbekundung – Rechtsberatung des Europäischen Parlaments im österreichischen Recht

Das Europäische Parlament hat einen Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht, um Anwaltskanzleien zu ermitteln, die daran interessiert sein könnten, diesem Rechtsberatungsdienstleistungen in verschiedenen Rechtsbereichen zu erbringen. Sie finden ein Anschreiben des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments hier, das das Verfahren und welche Dienstleistungen genau gesucht werden, erläutert. Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde am 2.3.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union, TED 42/2026 141463-2026, veröffentlicht.