Chronik

Anwaltstag 2025 in Innsbruck

Der Anwaltstag 2025 der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – die jährliche Fachtagung der österreichischen Rechtsanwaltschaft – fand von 11. bis 13.9.2025 in Innsbruck zum Thema "Zwischen Luxus und Notunterkunft: Die Zukunft des Wohnens im gesellschaftlichen und rechtlichen Spannungsfeld" statt. Als Gastgeberin der Festveranstaltung, zu der über 500 Gäste geladen waren, fungierte die Universität Innsbruck mit ihren geräumigen und modernen Lehrsälen.

Unter den Anwesenden durfte ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian ua die Generalprokuratorin Mag.aMargit Wachberger, AbgNR und Vizebürgermeister Georg Willi sowie den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer begrüßen. OGH-Präsident Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. übersendete eine Grußbotschaft. Über den Live-Stream waren weitere 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei.

Bereits am Vortag wurden in der ÖRAK-Vertreterversammlung Änderungen

  • der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs (RL-BA 2015),
  • der Satzung Teil A
  • sowie der Ausweis-Richtlinie

beschlossen.

Zum Thema des Anwaltstags 2025 „Zukunft des Wohnens“ führte die Präsidentin der Tiroler Rechtsanwaltskammer Dr.in Birgit Streif mit einleitenden Worten zur angespannten Situation in Innsbruck ein.

OGH-Präsident Kodek berichtete in seiner Grußbotschaft von der erfolgten Beschleunigung der Abfertigungen von OGH-Entscheidungen und kündigte als weiteres Pilotprojekt an, bei Rechtsmitteln an den OGH automatisierte Verständigungen an die einbringende Rechtsanwaltskanzlei mit der vergebenen GZ auszuschicken.

Generalprokuratorin Wachberger führte in ihren einleitenden Worten zur Bundesstaatsanwaltschaft aus, dass eine unabhängige Behörde als Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften, die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind, grundsätzlich zu befürworten ist. Als Mitglieder sind aus ihrer Sicht die höchsten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes zu bestellen, wobei eine Auswahl durch eine Kommission zu begrüßen ist.

ÖRAK-Präsident Utudjian stellte in seiner Festrede hingegen in Frage, ob es sich bei der Bundesstaatsanwaltschaft wirklich um eine Bereitschaft zu materiell-rechtlichen Änderungen handelt oder es eine Alibi-Reform bleibt. In Bezug auf die bewährte Praxis, Stakeholder vorab in Begutachtungsverfahren einzubinden, kritisierte er, dass die Überlegungen zu den Neuerungen in Besitzstörungsangelegenheiten unter Verschluss gehalten werden. Die Rechtsanwaltschaft wäre bereit, sich fachlich einzubringen, jedoch wurde der Gesetzesentwurf trotz Anfrage im BMJ nicht übermittelt.

Kritik setzte es auch für die Sparmaßnahmen des Bundes, beispielsweise die Verkürzung der Gerichtspraxis, ein Sparen an falscher Stelle. Durch die Erhöhung der Gerichtsgebühren mit 1.4.2025 um 23% wurde hingegen kein einziger Posten in der Justiz neu geschaffen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen als Erwachsenenschutzvertreter in rechtsfremden Angelegenheiten agieren und erhalten nicht einmal die Barauslagen ersetzt. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch andere Berufsgruppen wie Ärzte, Richter oder Politiker zu dieser Zwangsarbeit eingeteilt werden. Utudjian hielt fest, dass die Politik sachlich fundierte Entscheidungen treffen solle und nicht ausschließlich budgetär motivierte.

Mit Verweis auf die viel diskutierte Messenger-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung mahnte er ein, Grund- und Freiheitsrechte nicht immer einem Mehr an Sicherheit zu opfern – denn wir werden sie nicht zurückbekommen. Die Rechtsanwaltschaft wird auch weiterhin unbequeme Fragen stellen und die Bürgerrechte verteidigen.

Danach ging Univ.-Prof. DI Dr. Arthur Kanonier in seinem Festvortrag auf den Hintergrund der rechtlichen Kompetenzverteilungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie deren realpolitische Auswirkungen auf Bauen und Wohnen ein.

Die Wortmeldungen der anschließenden Podiumsdiskussion unter Beteiligung eines Baumeisters, eines Soziologen, einer Raumplanerin und eines Universitätsprofessors für Zivilrecht drehten sich um die staatlichen Regulierungen, Bürokratie, hohe Baukosten, die Unleistbarkeit von Eigentum, den damit steigenden Druck auf den Mietmarkt und die Auswirkungen auf die Kriminal- und Scheidungsstatistik durch Reduktion der Wohnfläche pro Person.

Am Nachmittag fanden parallel Kompaktseminare zur Raumordnungsentwicklung, Freizeitwohnsitzen, dem Mietrecht sowie ein kontroverses Panel zur rechtsanwaltschaftlichen Pensionsvorsorge statt. Die Veranstaltungsteile des Anwaltstages wurden als Ausbildungsveranstaltungen im Umfang jeweils eines Halbtags approbiert.

Den lockeren Ausklang fand der Anwaltstag bei einem Dine & Music am Hausberg im Stadtteil Igls.

Den Schlusspunkt des Anwaltstags bildete wie immer ein Prüfungsfrühstück für Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter am Samstag-Vormittag, das dem Berufsnachwuchs einen Rahmen zum Austausch und zur Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung bot.

Der ÖRAK und die Tiroler Rechtsanwaltskammer bedanken sich bei folgenden Sponsoren des Anwaltstags für ihre Unterstützung:

Fotos: Christian Forcher (Congresspark Igls), Birgit Pichler (Universität Innsbruck)