EU & International

6. und 7. Sanktionen-Durchführungsverordnung gem § 2 SanktG 2024

Gemäß § 2 Sanktionengesetz 2024 wurden am 27.3.2026 sowie am 31.3.2026 zwei Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen (6. Sanktionen-Durchführungsverordnung - 6. Sankt-DV sowie 7. Sanktionen-Durchführungsverordnung - 7. Sankt-DV) kundgemacht. Diese Verordnungen sind mit ihrer Kundmachung in Kraft getreten. Diese Verordnungen treten mit jenem Tag außer Kraft, an dem eine von der Europäischen Union erlassene, unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme in Kraft tritt, durch die die mit diesen Verordnungen erfüllten völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen umgesetzt werden.

Was die EU-Sanktionen im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg betrifft, wird auf die Informationen im Mitgliederbereich der ÖRAK-Website verwiesen:
https://www.oerak.at/mitglieder/informationen/sanktionen/