EU & International

5. Sanktionen-Durchführungsverordnung gem § 2 SanktG 2024

Nach einer Bekanntgabe durch das Bundesministerium für Finanzen am 26.2.2026 ist es zu Änderungen der vom UN-Sicherheitsrat nach der gemäß UN-Sicherheitsrat Resolution 1591 (2005) (Sudan) erlassenen Sanktionenliste gekommen.

Die sich darauf beziehende 5. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24.2.2026 über die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen (5. Sanktionen-Durchführungsverordnung – 5. Sankt-DV) wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen kundgemacht und ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Kundmachungen

Die Verordnung ist mit ihrer Kundmachung in Kraft getreten und tritt mit jenem Tag außer Kraft, an dem eine von der Europäischen Union erlassene, unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme in Kraft tritt, durch die die mit dieser Verordnung erfüllten völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen umgesetzt werden.

Was die EU-Sanktionen im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg betrifft, wird auf die Informationen im Mitgliederbereich der ÖRAK-Website verwiesen: https://www.oerak.at/mitglieder/informationen/sanktionen/