Wichtige Infos

Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst: Erhöhung der Honorare

Der ÖRAK hat sich erneut erfolgreich für eine mehr als 5-prozentige Wertanpassung der Honorare für Leistungen aus dem rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst eingesetzt.

Für Leistungen ab 01.07.2026 gelten daher folgende Honorarhöhen:

=> Erhöhung der Bereitschaftsentlohnung von € 162,- zzgl USt pro Tag auf € 171,- zzgl USt pro Tag

=> Erhöhung der Einschreitenentlohnung von € 187,- zzgl USt pro Stunde auf € 198,- zzgl USt pro Stunde

Der rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst hat sich über die Jahre zu einem unverzichtbaren Rechtsschutzinstrument im Strafverfahren entwickelt.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer in Verbindung.

Alle Informationen zum Ablauf des Bereitschaftsdienstes sind im Mitgliederbereich der ÖRAK-Website unter der Rubrik Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst abrufbar. Dort finden Sie neben dem Zugang zur Webapplikation auch die zugehörige Bedienungsanleitung sowie FAQs.