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OGH: Keine automatische Verlängerung gerichtlicher Erwachsenenvertretungen

In zwei aktuellen Entscheidungen des OGH (6 Ob 198/25y, 7 Ob 214/25h) erfolgte die Klarstellung der Notwendigkeit eines entsprechenden Erneuerungsverfahrens vor Verlängerung einer aufrechten gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Eine automatische Verlängerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre ist demnach unzulässig.

Die betreffenden OGH-Entscheidungen können Sie hier abrufen.