ÖRAK

ÖRAKtuell 06/2026

Rupert Manhart

FATF-Länderprüfung Österreichs: Implikationen für die Praxis

Mit dem am 30.4.2026 veröffentlichten Mutual Evaluation Report (MER) hat die Financial Action Task Force (FATF) Österreich zum fünften Mal umfassend im Bereich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung sowie bzgl der Einhaltung gezielter finanzieller Sanktionen und der Prävention von Proliferationsfinanzierung bewertet. Die Prüfung attestiert Österreich erhebliche Verbesserungen des rechtlichen Rahmens und der technischen Compliance, zeigt jedoch weiterhin Lücken in der praktischen Wirksamkeit („effectiveness gap“). So identifizierte die FATF strukturelle Schwächen bei der Bekämpfung komplexer Geldwäsche, bei der Vermögensabschöpfung sowie bei Aufsicht und Umsetzung im Nichtfinanzsektor, zu dem auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen. Der Rechtsanwaltschaft wird – im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen – zwar ein gutes Risikobewusstsein attestiert, allerdings wird die unverändert geringe Anzahl an Verdachtsmeldungen kritisiert.

Auswirkungen für Kanzleien

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ergibt sich aus den Anforderungen des MER kein grundlegend neuer Rechtsrahmen, wohl aber eine deutliche Verschiebung der Erwartungen weg von formaler Compliance hin zu nachweisbarer Wirksamkeit. Konkret bedeutet das, dass Mandatsannahmen künftig stärker risikobasiert begründet und dokumentiert werden müssen und Sorgfaltspflichten (KYC, wirtschaftliches Eigentum) nicht nur formal zu erfüllen, sondern nachvollziehbar anzuwenden sind. Hochrisikobereiche – vor allem Immobilientransaktionen und komplexe Gesellschaftsstrukturen – rücken stärker in den Fokus. Verdachtsmeldungen und deren interne Entscheidungsprozesse werden an Bedeutung gewinnen.

Zugleich ist mit einer Intensivierung der Aufsicht zu rechnen. Die FATF kritisiert besonders die fragmentierte und wenig risikobasierte Überwachung im Nichtfinanzsektor.

Einordnung im Kontext des EU‑Geldwäschepakets

Die Feststellungen der FATF fallen zeitlich mit der Umsetzung des EU‑Geldwäschepakets zusammen, das ab 10. 7.2027 neue, teilweise unmittelbar geltende Vorgaben bringt. Die Umsetzung der Vorgaben der FATF und das EU-Geldwäschepaket werden Hand in Hand gehen. Die FATF fordert mehr Effektivität, dies soll durch detailliertere und strengere Vorgaben der EU gewährleistet werden. Der risikobasierte Ansatz wird unionsweit weiter harmonisiert und konkretisiert. Gleichzeitig ist die Aufsicht systematisch risiko- und datenbasiert zu organisieren.

Ausblick

Für Kanzleien bedeutet dies eine Phase erhöhter Umsetzungsdynamik: Bestehende Systeme müssen nicht nur angepasst, sondern auch in ihrer tatsächlichen Effektivität laufend evaluiert werden.

Die Rechtsanwaltskammern werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Umsetzung dieser Anforderungen aktiv unterstützen und praxisnahe Instrumente für eine effektive Compliance entwickeln. Ziel ist es, die hohen berufsrechtlichen Standards mit den gestiegenen internationalen Erwartungen in Einklang zu bringen und gleichzeitig eine praktikable, risikoadäquate Umsetzung zu gewährleisten.

MMag. Dr. Rupert Manhart, LL.M. (LSE)

Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)