ÖRAK-Round Table anlässlich des Internationalen Frauentags 2026
Am 6.3.2026 lud der Österreichische Rechtsanwaltskammertag zum Austausch zu „Familie geht uns alle an! Wissen ist Macht! Modelle für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Rechtsanwaltskanzleien als Perspektive und Anregung“
Die Veranstaltung zeigte, wie Rechtsanwaltskanzleien unterschiedliche Modelle und Strukturen nutzen können, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Best-Practice-Beispiele und Impulse für die eigene Organisationsentwicklung und Wissen, was gegebenenfalls auch selbst gefordert werden kann, wurde diskutiert.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus unterschiedlichsten Kanzleistrukturen konnten als Referierende gewonnen werden und so gaben Dr.in Gabriele Gernerth Mautner-Markhof aus Hallein, Dr.in Astrid Schmidinger-Singer aus Innsbruck, Mag. Phillip Paumgarten aus Kufstein, Dr.in Nora Michtner aus Wien, Dr.in Julia Kusternigg aus Klagenfurt und VPin Dr.in Daniela Huemer aus Linz unter Moderation von Präsident Dr. Armenak Utudijan Einblick in ihre Strukturen und teilten ihre unterschiedlichen Erfahrungen mit einem von Jahr zu Jahr größer werdenden Publikum.
Die Frage, ob sich Familie und anwaltlicher Beruf vereinbaren lassen, ist längst nicht mehr nur eine private. Sie ist eine Strukturfrage der Anwaltschaft, eine Frage der Nachwuchssicherung, der Gleichstellung und letztlich auch der Qualität anwaltlicher Arbeit.
Noch immer wird die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf überwiegend Frauen gestellt. Rechtsanwälte werden deutlich seltener gefragt, wie sie Kinderbetreuung, Haushalt, Mandate, Gerichtstermine und Karriereplanung zusammenbringen. Gerade darin zeigt sich, dass Gleichstellung nicht nur durch Gesetze, sondern vor allem durch Kulturwandel erreicht wird.
Am Anfang ihrer Keynote würdigte Dr.in Alma Zadić die ÖRAK-Vizepräsidentin Dr.in Marcella Prunbauer, die sich seit Jahrzehnten für die Frauen im Rechtsanwaltsberuf in der Standesvertretung einsetzt und als Kommunikationsplattform den ÖRAK-Round Table initiierte. Gleichzeitig erinnerte die ehemalige Bundesministerin für Justiz daran, dass formale Gleichberechtigung allein nicht genügt. Österreich habe in den vergangenen Jahrzehnten große Fortschritte gemacht, doch tatsächliche Gleichstellung entstehe erst dort, wo gesellschaftliche Erwartungen neu verteilt werden. Dazu gehört, dass Väter selbstverständlich Karenz übernehmen, Männer Teilzeit arbeiten können, ohne als weniger ambitioniert zu gelten, und Mütter in Führungspositionen nicht als Ausnahmefall betrachtet werden.
Besonders deutlich wurde dies an der Frage der öffentlichen Wahrnehmung. Frauen in verantwortungsvollen Positionen, die zugleich Mütter sind, stehen häufig unter besonderer Beobachtung. Ihnen wird nicht nur fachliche Kompetenz abverlangt, sondern zugleich eine Art permanente Rechtfertigung der eigenen Lebensentscheidung. Der Subtext lautet oft: Kann sie das überhaupt leisten? Genau diese Frage wird Männern in vergleichbaren Rollen weit seltener gestellt.
Der kulturelle Wandel muss daher auch bedeuten, dass Mutterschaft nicht als Karriereunterbrechung und Vaterschaft nicht als Randnotiz behandelt wird. Erst wenn ein Vater in Karenz, ein Partner in Teilzeit oder eine Kanzleipartnerin mit schulpflichtigen Kindern nicht mehr erklärungsbedürftig sind, ist Vereinbarkeit tatsächlich im Berufsalltag angekommen.
Der Anwaltsberuf ist fordernd – aber auch besonders gestaltbar
Der Rechtsanwaltsberuf ist ambivalent: Er verlangt hohe Einsatzbereitschaft, Verfügbarkeit, fachliche Präzision und Verantwortung. Gleichzeitig bietet gerade die Anwaltschaft eine große Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten – von der Einzelkanzlei über die Bürogemeinschaft bis zur spezialisierten Wirtschaftskanzlei, von Anstellung bis Partnerschaft, von Vollzeit bis zu flexiblen Teilzeitmodellen.
Gerade die Selbständigkeit eröffnet Spielräume, die in starren Angestelltenstrukturen fehlen. Wer selbständig arbeitet, kann Mandate auswählen, Termine bewusster setzen, Arbeitszeiten verschieben und Mandantinnen und Mandanten an realistische Kommunikationswege gewöhnen. Das bedeutet nicht weniger Verantwortung – im Gegenteil. Aber es bedeutet mehr Steuerbarkeit.
Dr.in Gabriele Gernerth Mautner- Markhof betont, dass Selbständigkeit nicht romantisiert werden darf. Sie bringt wirtschaftliche Risiken, laufende Fixkosten, Personalverantwortung und oft fehlende soziale Absicherung mit sich. Gerade für junge Anwältinnen mit Kinderwunsch kann dieser Schritt deshalb sowohl Befreiung als auch Belastung sein. Entscheidend ist, ob Netzwerke, Vertretungsmodelle und finanzielle Planung vorhanden sind. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine bewusste Trennung von Beruf und Privatem, Spezialisierung in den eigenen Rechtsgebieten und ein starkes Moneymindset für den Wert der eigenen Arbeit sind wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Selbständigkeit mit Familie.
Kanzleien verlieren Talente, wenn sie Lebensphasen ignorieren
Ein starkes Signal kam aus Kanzleien, die bereits aktiv an familienfreundlichen Strukturen arbeiten. Die zentrale Erkenntnis: Wer gut ausgebildete Juristinnen und Juristen nach Schwangerschaft, Karenz oder Teilzeitphase nicht verliert, sondern begleitet, sichert Know-how, Loyalität und langfristige Qualität.
Mag. Philipp Paumgarten schilderte etwa ein Modell, bei dem Rückkehrerinnen nicht unter Druck gesetzt, sondern schrittweise wieder eingebunden werden. Teilzeit, flexible Arbeitszeiten und individuelle Anpassungen in den ersten Jahren nach der Geburt seien keine „Gefälligkeiten“, sondern betriebswirtschaftlich sinnvoll. Denn Kanzleien investieren viel in Ausbildung. Wenn sie junge Rechtsanwältinnen nach der Familiengründung verlieren, verlieren sie nicht nur Personal, sondern Erfahrung, Mandatswissen und Zukunftspotenzial. In seiner Kanzlei wird diese Rückkehr durch die Organisation einer kanzleiinternen betrieblichen Kinderbetreuung unterstützt.
Gut durchdachte Vergütungs- und Partnermodelle haben erheblichen Einfluss auf Vereinbarkeit, so Dr.in Nora Michtner. Wo Umsätze streng individuell zugerechnet werden, entsteht Konkurrenzdruck. Wer ausfällt, riskiert Mandate, Einkommen und Status. Wo hingegen kollektive oder stärker solidarische Modelle bestehen, lassen sich Karenz, Teilzeit und Wiedereinstieg leichter organisieren. Wichtig ist es, die für sich selbst passende Kanzleistruktur zu finden und gegebenenfalls auch offen für einen Wechsel zu sein.
Teilzeit darf keine berufliche Sackgasse sein
Teilzeit ist nicht mit geringerer Ambition gleichzusetzen. Gerade in der Anwaltschaft hält sich teilweise noch die unausgesprochene Gleichung: Wer nicht jederzeit verfügbar ist, meint es nicht ernst genug. Diese Haltung ist nicht nur überholt, sondern gefährlich. Sie treibt qualifizierte Frauen aus dem Beruf und verhindert, dass Männer gleichberechtigt Sorgearbeit übernehmen.
Teilzeit kann ein Instrument sein, um hochqualifizierte Juristinnen und Juristen in bestimmten Lebensphasen im Beruf zu halten. Dafür muss sie aber professionell organisiert werden: Es bedarf klarer Zuständigkeiten, planbarer Erreichbarkeit, organisierter Vertretungsstrukturen, faire Bewertung der Arbeitsleistung und deutlicher Karriereperspektiven.
Teilzeit funktioniert dort, wo sie nicht als Ausnahmeproblem behandelt wird, sondern als Teil moderner Kanzleiorganisation.
Mandantenerziehung ist Teil professioneller Selbstorganisation
Ein Begriff fiel mehrfach: Mandantenerziehung. Gemeint ist damit nicht Distanz oder Unfreundlichkeit, sondern professionelle Erwartungssteuerung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen nicht rund um die Uhr erreichbar sein, um gute Arbeit zu leisten. Sie müssen vielmehr klar kommunizieren, wann sie erreichbar sind, wie rasch reagiert wird und was tatsächlich dringend ist.
Dr.in Astrid Schmidinger-Singer berichtete etwa, dass sie bestimmte Zeiten bewusst für Familie freihält und Mandantinnen und Mandanten entsprechend daran gewöhnt. Das ist nicht nur eine private Grenzziehung, sondern auch eine Frage anwaltlicher Qualität. Wer permanent reagiert, arbeitet nicht automatisch besser. Wer konzentriert, planbar und mit klaren Kommunikationsregeln arbeitet, kann Mandate oft effizienter führen.
Auch für Dr.in Julia Kusternigg bedeutet Erreichbarkeit nicht, jedes Gespräch sofort anzunehmen. Entscheidend sei, verlässlich zurückzurufen und die eigene Arbeitsweise transparent zu machen. Gerade selbständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können individuelle Modelle entwickeln, die sowohl Mandatsinteressen als auch familiäre Verpflichtungen berücksichtigen.
Technologie hilft – ersetzt aber keinen Kulturwandel
Homeoffice, digitale Akten, Videokonferenzen und mobile Kommunikation haben die anwaltliche Arbeit flexibler gemacht. Technologie allein löst jedoch das Vereinbarkeitsproblem nicht.
Digitale Arbeit kann Wege sparen, kurzfristige Betreuungslücken überbrücken und konzentriertes Arbeiten außerhalb der Kanzlei ermöglichen. Sie kann aber keine verlässliche Kinderbetreuung ersetzen. Wer gleichzeitig ein Kleinkind betreut und einen Schriftsatz unter Fristendruck verfasst, lebt keine moderne Flexibilität, sondern eine Überlastungssituation.
Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice gelten als zentrale Vereinbarkeitsinstrumente, müssen aber mit klaren Regeln, guter Führungskultur und realistischer Arbeitsorganisation verbunden werden.
Frauen brauchen Netzwerke – aber nicht nur Frauennetzwerke
Kollegiale Unterstützung ist essentiell: Vertretungen, Empfehlungen, Erfahrungsaustausch, informelle Hinweise, aber auch schlicht das Wissen, nicht allein zu sein. Netzwerke helfen, Engpässe aufzufangen und berufliche Entwicklung trotz familiärer Verpflichtungen fortzusetzen.
Dabei wurde deutlich: Netzwerke dürfen nicht bloß als Zusatzangebot für Frauen verstanden werden. Wenn Vereinbarkeit ein strukturelles Thema ist, müssen Männer, Kanzleipartner und Kanzleipartnerinnen, die Kammern, die Standesvertretung und die Mandantschaft Teil der Lösung sein. Frauen können einander stärken, aber sie können die Strukturen nicht allein verändern.
Geld, Honorar und wirtschaftliches Selbstbewusstsein
Die Betrachtung der wirtschaftlichen Seite des Berufs ergab, dass gerade Rechtsanwältinnen mit Betreuungspflichten die eigene Leistung oft zu niedrig bepreisen. Wer Teilzeit arbeitet oder flexible Modelle nutzt, darf daraus nicht ableiten, weniger wert zu sein.
Das betrifft insbesondere Pauschalhonorare, Sondervereinbarungen und die Bereitschaft, Leistungen „nebenbei“ zu erbringen. Professionelle Arbeit braucht professionelle Honorierung. Wirtschaftliches Selbstbewusstsein ist daher ein wesentlicher Teil von Gleichstellung.
Auch hier zeigt sich eine strukturelle Dimension: Wenn Frauen häufiger in schlechter bezahlten Rechtsgebieten arbeiten, seltener in ertragreichen Wirtschaftsmandaten sichtbar werden oder wegen familiärer Verpflichtungen Mandate abgeben müssen, entstehen langfristige Einkommens- und Pensionsnachteile. Vereinbarkeit ist damit nicht nur eine Frage des Alltags, sondern auch der ökonomischen Unabhängigkeit.
Augen auf bei der Partnerwahl!
Gemeint ist damit nicht nur die Partnerin oder der Partner im Familienleben, sondern auch die Partner und Partnerinnen im beruflichen Umfeld. Sei es in der Kanzleipartnerschaft, bei der Regiegemeinschaft oder sogar schon in der Ausbildung.
Eine partnerschaftliche private Aufteilung von Sorgearbeit ist oft Voraussetzung dafür, dass beide Eltern beruflich aktiv bleiben können. Ebenso wichtig sind berufliche Partner, die Schwangerschaft, Karenz, Teilzeit oder Pflegeverantwortung nicht als Störung betrachten, sondern als planbare Lebensrealität.
Dr.in Daniela Huemer brachte es auf den Punkt: Viele Berufe seien weit weniger flexibel als die Rechtsanwaltschaft. Gerade deshalb sollte die Branche ihre eigenen Möglichkeiten besser nutzen. Die rechtsanwaltliche Tätigkeit kann – richtig organisiert – hohe Selbstbestimmung ermöglichen. Voraussetzung ist aber, dass diese Flexibilität nicht nur theoretisch besteht, sondern praktisch zugänglich wird.
Folgende Gedanken sollen Sie, liebe Leserinnen und Sie, liebe Leser daher als Anregungen mitnehmen:
1. Rückkehrmodelle entwickeln
Karenz und Wiedereinstieg sollten vorab strukturiert geplant werden – mit klaren Arbeitszeitmodellen, Zuständigkeiten und Entwicklungsperspektiven.
2. Teilzeit karrierefähig machen
Teilzeit darf nicht automatisch bedeuten, von wichtigen Mandaten, Ausbildungsschritten oder Partnerschaftsperspektiven abgeschnitten zu werden.
3. Kinderbetreuungsmodelle andenken
Kanzleiinterne Kinderbetreuung andenken – Tagesmüttermodelle (Landesförderungen)
4. Vertretungssysteme institutionalisieren
Gute Vereinbarkeit braucht verlässliche Stellvertretung – nicht bloß spontane Hilfsbereitschaft.
5. Vergütungsmodelle überprüfen
Modelle, die ausschließlich individuelle Umsatzleistung belohnen, können Karenz und Teilzeit strukturell bestrafen.
6. Väter aktiv einbeziehen
Väterkarenz und Teilzeit für Männer müssen nicht nur erlaubt, sondern sichtbar unterstützt werden.
7. Kommunikationskultur verändern
Sitzungen, Telefonate und interne Termine sollten nicht routinemäßig in Tagesrandzeiten gelegt werden.
8. Technologie sinnvoll nutzen
Digitale Arbeit soll Flexibilität ermöglichen, aber nicht permanente Verfügbarkeit erzwingen.
9. Honorarbewusstsein stärken
Rechtsanwältinnen in reduzierter Arbeitszeit müssen ihre Leistung weiterhin angemessen bepreisen.
10. Mandantenerziehung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen ihre Erreichbarkeit klar gegenüber der Mandantschaft kommunizieren und soll dies auch vom Backoffice kommuniziert und eingehalten werden.
Fazit: Familie und Rechtsanwaltsberuf schließen einander keinesfalls aus. Aber Vereinbarkeit entsteht nicht von selbst! Sie verlangt klare Entscheidungen, mutige Kommunikation, wirtschaftliches Selbstbewusstsein und Kanzleien, die bereit sind, Arbeitsorganisation neu zu denken.
Der diesjährige ÖRAK-Round-Table zeigte eindrucksvoll: Vereinbarkeit ist nicht als individuelles Organisationsproblem einzelner Frauen zu betrachten. Sie ist eine Führungsaufgabe, eine berufspolitische Aufgabe und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Wenn Kanzleien qualifizierte Rechtsanwältinnen halten, Väter stärker einbinden und flexible Modelle ernst nehmen wollen, müssen sie Strukturen schaffen, die nicht nur Ausnahmen ermöglichen, sondern Normalität verändern.
Handlungsbedarf besteht auf mehreren Ebenen und so ist das Bekenntnis des Präsidiums des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags klar und eindeutig: Dort wo es möglich ist, sind die entsprechenden standespolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir bleiben für Sie dran!
03.06.2026












