Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses auf Feststellung des Jahresabschlusses wegen Verweigerung des Bucheinsichtsrechts nach § 22 Abs 2 Satz 2 GmbHG
AnwBl 2026/191 - Friedrich Rüffler, Tobias Thomas Dornik
§ 22 Abs 2, § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG
Die Verweigerung der Einsicht nach § 22 Abs 2 GmbHG rechtfertigt die erfolgreiche Anfechtung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses.
Jedem einzelnen Gesellschafter ist nach unaufgeforderter Zusendung einer Abschrift des aufgestellten Jahresrechnungsabschlusses ohne Darlegung eines besonderen – wegen der bevorstehenden Abstimmung offenkundigen – Interesses auch ohne Voranmeldung Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft zu gewähren.
OGH 24. 2. 2026, 6 Ob 206/25z (OLG Wien 28. 10. 2025, 5 R 130/25m-15)
Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler
Universitätsprofessor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und Leiter der Forschungsstelle Institut für Anwaltsrecht an der Universität Wien
Univ.-Ass. Mag. Tobias Thomas Dornik
Universitätsassistent (prae-doc) am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und der Forschungsstelle Institut für Anwaltsrecht an der Universität Wien
14.07.2026