Mediationsausbildung
Die Ausbildung zur eingetragenen Mediatorin bzw zum eingetragenen Mediator ist im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) und in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV) geregelt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Eintragung in die vom Bundesministerium für Justiz geführte Liste der Mediatorinnen und Mediatoren beantragen.
Die Anwaltliche Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln (AVM) bietet in bewährter langjähriger Kooperation mit der Akademie für Psychologie (BÖP) GmbH einen Mediationslehrgang gemäß ZivMediat-AV an, der am 10.10.2026 in Wien startet. Weitere Informationen sowie die Termine der Informationsabende (online) finden Sie hier bzw unter www.avm.or.at.
Das CME Institut für Mediation GmbH bietet ebenfalls einen am 13.11.2026 startenden Mediationslehrgang gemäß ZivMediat-AV an. Weitere Informationen finden Sie hier bzw unter www.cme-institut.eu.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind durch ihren juristischen Background prädestiniert, als Mediatorinnen bzw Mediatoren aufzutreten. Die Richtlinien für die Tätigkeit von Rechtsanwälten im Rahmen von Mediation (RL-Mediation) sind zu beachten.
Als Einstieg in die Materie bietet die Anwaltsakademie (AWAK) von 16. bis 17.10.2026 das Seminar „Mediation und Verhandlungsführung - Theoretische & praktische Einführung in außergerichtliche Konfliktlösung“ an. Weitere Informationen finden Sie unter www.awak.at.
28.05.2026