Chronik

Marianne-Beth-Preis der Österreichischen Rechtsanwaltschaft für Dr. Birgitt Breinbauer

Auszeichnung beim Grundrechtetag 2026 an der WU Wien würdigt Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Gesellschaft und Berufsstand

Im Rahmen des Grundrechtetages am 9.6.2026 an der Wirtschaftsuniversität Wien hat der ÖRAK den Marianne-Beth-Preis 2026 an die Vorarlberger Rechtsanwältin Dr.inBirgitt Breinbauer verliehen. Die Auszeichnung wurde von ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian und Bundesministerin für Justiz Dr.inAnna Sporrer überreicht.

Auszeichnung für besonderes Engagement

ÖRAK-Präsident Dr. Utudjian betonte in seiner Ansprache die besondere Bedeutung des Preises, der in diesem Jahr zum dritten Mal vergeben wurde. Dieser stelle nicht den wirtschaftlichen Erfolg oder die Bekanntheit einer Persönlichkeit in den Mittelpunkt, sondern den Einsatz für den Rechtsstaat, die Gesellschaft und die Anwaltschaft.

Die diesjährige Preisträgerin wurde von einer Jury ausgewählt, der hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Justiz, Journalismus und anwaltlicher Standesvertretung angehören, darunter auch Bundesministerin für Justiz Dr.inSporrer.

Den Höhepunkt des Festakts bildete schließlich die Bekanntgabe der diesjährigen Preisträgerin durch Dr. Utudjian: Der Marianne-Beth-Preis 2026 geht an die Vorarlberger Rechtsanwältin Dr.inBirgitt Breinbauer.

Persönliche Worte der Preisträgerin

Dr.inBirgitt Breinbauer ist seit 1987 als Rechtsanwältin in Dornbirn tätig und zählt zu den profiliertesten Familienrechtlerinnen Österreichs. Darüber hinaus prägte sie über Jahrzehnte die anwaltliche Standesvertretung, ua als Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer von 2010 bis 2022.

In ihrer Dankesrede zeigte sie sich sichtlich bewegt und dankbar für die Auszeichnung. Dass sie etwas aufgeregt sei, gestand Dr.inBreinbauer gleich zu Beginn. Die Preisverleihung erinnere sie ein wenig an ihre Promotion. Schon damals habe sie nur eines gewusst: „Ich wollte Rechtsanwältin werden. Ein anderer Beruf kam nicht in Frage.“

Als langjährige Familienrechtlerin fand Dr.inBreinbauer auch besondere Worte für die erste Marianne-Beth-Preisträgerin Dr.in Helene Klaar, die das österreichische Familienrecht über Jahrzehnte geprägt hat.

„Sie ist und bleibt die Große. Und wir alle wollten so sein wie sie.“, sagte Breinbauer über die renommierte Familienrechtsanwältin.

Ebenso würdigte sie die Verdienste von Dr.inAlix Frank-Thomasser, die den Preis zuletzt erhalten hatte, für die Aufarbeitung der Geschichte der österreichischen Anwaltschaft während der NS-Zeit.

Erinnerung an Marianne Beth

In ihrer Laudatio bezeichnete Bundesministerin für Justiz Dr.inAnna Sporrer Marianne Beth als „Pionierin der österreichischen Frauenrechtsgeschichte“, die ihren Weg „willensstark und unbeugsam“ gegangen sei. Beths Lebensweg zeige eindrucksvoll, wie eng Fortschritt, Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit miteinander verbunden seien.

Bundesministerin Dr.inSporrer erinnerte an den außergewöhnlichen Lebensweg der Namensgeberin des Preises: Nachdem Frauen zunächst der Zugang zum Studium der Rechtswissenschaften verwehrt geblieben war, promovierte Marianne Beth 1921 als erste Frau Österreichs zum Doktor der Rechtswissenschaften und schrieb damit Rechtsgeschichte. 1928 wurde sie als erste Rechtsanwältin Österreichs in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. Während der NS-Zeit wurde sie aufgrund ihrer jüdischen Herkunft aus der Rechtsanwaltsliste gestrichen, ihrer Berufsausübung beraubt und zur Flucht in die USA gezwungen.

Die Bundesministerin dankte in ihrer Ansprache auch den anwesenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für ihren Beitrag zur Weiterentwicklung von Recht und Gesellschaft sowie dem ÖRAK für die gute Zusammenarbeit in „durchaus herausfordernden Zeiten“.

Fotos: Foto und Filmwerk