Gemeinsamkeiten zwischen Österreich und Südkorea: Austausch über KI, Wellbeing und die Zukunft der Rechtsanwaltschaft
Internationale Begegnungen in der Rechtsanwaltschaft sind weit mehr als reine Höflichkeitsbesuche. Das zeigte auch das Treffen des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags mit einer Delegation der Korean Bar Association am 26.5.2026 in Wien.
Im Mittelpunkt des Austauschs standen nicht nur die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der anwaltlichen Selbstverwaltung in beiden Ländern, sondern vor allem jene Fragen, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weltweit zunehmend beschäftigen: berufliche Herausforderungen, technologische Entwicklungen und die Zukunft des Berufsstandes.
Empfangen wurde die südkoreanische Delegation von ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian und Mag. Alexander Dittenberger, Leiter Juristischer Dienst im ÖRAK. Der Delegation gehörten Jung-Wook Kim, Präsident der Korean Bar Association, Young-Jun Lee, Vizepräsident für Gesetzgebung, sowie Chay-Eun Ha, Vizepräsidentin für Internationale Angelegenheiten, an. Die Vertreterinnen und Vertreter der südkoreanischen Rechtsanwaltschaft befanden sich ua anlässlich der IBA-Tagung in Prag auf einer Europareise und nutzten ihren Aufenthalt für einen fachlichen Austausch in Wien.
Bereits zu Beginn des Gesprächs zeigte sich, dass die Strukturen der anwaltlichen Selbstverwaltung in Südkorea und Österreich in vielerlei Hinsicht vergleichbar sind. Neben einer nationalen Rechtsanwaltskammer bestehen in Südkorea insgesamt 14 regionale Rechtsanwaltskammern. Ein Aufbau, der dem österreichischen Kammerwesen in seiner Grundstruktur ähnelt. Gerade diese institutionellen Parallelen boten einen guten Ausgangspunkt, um gemeinsame Herausforderungen der Anwaltschaft zu diskutieren.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Thema Wellbeing im Anwaltsberuf. Die südkoreanischen Kolleginnen und Kollegen berichteten über bestehende Coaching-Programme der Korean Bar Association, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei beruflichen und persönlichen Belastungen unterstützen sollen. Der Austausch machte deutlich, dass psychische Gesundheit, Leistungsdruck und die Frage nach nachhaltigen Arbeitsbedingungen längst internationale Themen innerhalb der Rechtsberufe geworden sind.
Auch die Auswirkungen von KI auf den anwaltlichen Berufsalltag wurden intensiv diskutiert. Besprochen wurden dabei sowohl die Chancen neuer Technologien als auch die damit verbundenen Risiken. Seitens der südkoreanischen Delegation wurde offen die Sorge angesprochen, dass der zunehmende Einsatz von KI künftig Auswirkungen auf die Beschäftigung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie von Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern haben könnte. Gleichzeitig bestand Einigkeit darüber, dass zwar immer mehr Menschen KI-basierte Systeme für Rechtsauskünfte zu Rate ziehen würden, die Qualität, Verlässlichkeit und rechtliche Einordnung solcher Inhalte derzeit jedoch weiterhin erhebliche Herausforderungen mit sich bringen.
Im Rahmen des Gesprächs wurde deutlich, dass viele Zukunftsfragen der Rechtsanwaltschaft längst nicht mehr nur national gedacht werden können. Trotz geografischer Distanz sieht sich der Stand in Österreich und Südkorea mit vielen vergleichbaren Herausforderungen konfrontiert. Um den begonnenen Dialog weiterzuführen, lud ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian die südkoreanischen Kolleginnen und Kollegen herzlich zur 55. Europäischen Präsidentenkonferenz im Februar 2027 nach Wien ein.
27.05.2026
