EuGH entscheidet zu Kontenpfändung: Dringende Erforderlichkeit einer vorläufigen Pfändung
In der Rechtssache C 198/24, TQ gegen Mr Green, abrufbar hier, betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, hat der Gerichtshof am 21.05.2026 wie folgt entschieden:
„Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass
ein nationales Gericht, bei dem ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung gestellt worden ist, für die Feststellung, ob der Erlass dieses Beschlusses dringend erforderlich ist, zum einen ein Verhalten des Schuldners, das bei der Stellung dieses Antrags bereits mehrere Jahre zurückliegt, berücksichtigen kann, und zum anderen den Umstand, dass in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner ansässig ist, ein Gesetz besteht, das die Vollstreckung der betreffenden Forderung behindern kann.“
21.05.2026