ÖRAK

Eröffnungsrede Anwaltstag 2026

Armenak Utudjian

Sehr geehrte Festgäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich spreche immer wieder vor und mit jungen Kolleginnen und Kollegen, die gerade vor der Berufsentscheidung stehen und sich oft erkundigen: Was sind eigentlich die skills, die man dafür braucht, um Rechtsanwältin / Rechtsanwalt zu werden? Wie weiß ich, ob ich für diesen Beruf überhaupt geeignet bin? Ihnen sage ich dann oft, natürlich nicht ohne wichtige Eigenschaften wie rechtliches Verständnis, logisches Denken, eine gewisse Leidensfähigkeit, Lernbereitschaft und Sitzfleisch, zumindest passable Sprachkenntnisse in Schrift und Wort unerwähnt zu lassen – am wichtigsten ist die Leidenschaft, für Rechte anderer einzutreten sowie eine gesunde Skepsis, alles zu hinterfragen, was einem so präsentiert wird. Diese Skepsis gipfelt für mich in der Kontrollfrage: „Kann das eigentlich wahr sein?“ Und wenn es nach detaillierter Recherche tatsächlich so ist wie befürchtet: „Darf das eigentlich so wahr sein?“

Gerade diese gesunde Skepsis gepaart mit dem unbändigen Willen und der Leidenschaft, Missstände abzustellen und dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, sind maßgeblich wichtige Eigenschaften, die uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausmachen. Diese skills erscheinen aber auch geboten, wenn es um rechtspolitische Fragen und um unseren Rechtsstaat geht.

Mit dieser Perspektive wollen wir den heurigen Anwaltstag der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verstehen – wenn wir gerade hier in den schönen Bergen Vorarlbergs zusammentreffen und somit (zumindest theoretisch) einen guten Blick aus der Höhe auf unser Gemeinwesen mit einer gehörigen (ich will fast sagen) gesunden Distanz zur Bundeshauptstadt werfen können. Wenn wir über unsere Zukunft als Stand und damit über die Zukunft des Rechtsstaates sprechen, dann sprechen wir wie jedes Jahr über nichts Geringeres als über die Grundlagen unseres Staates. Soweit gleich zu Beginn ein Unterstrich, ein Fettdruck, eine Klarstellung, was die Anwaltschaft für eine Verantwortung trägt und welche Position sie einnimmt.
Wir sprechen hier über die Verfassung. Wir sprechen über rechtspolitische Themen. Und wir sprechen wie immer am Anwaltstag über den Rechtsstaat. Leider wird das oft noch immer – auch von Juristinnen und Juristen, die es eigentlich besser wissen sollten - missverstanden, wenn wir uns in rechtsstaatliche Themen einbringen, so etwa, dass wir „nur Verteidigerinteressen“ wahrnehmen.   
„Das darf doch nicht wahr sein!“

Dass unsere Bedeutung als wichtiger Player des Rechtsstaats nicht gesehen wird – nein, wir sind nicht Organ der Rechtspflege oder der Gerichtsbarkeit – ohne uns gibt es aber keinen Rechtsstaat!

„Das darf doch nicht wahr sein“, dass wir jedes Jahr wieder über den besorgniserregenden Zustand unseres Rechtsstaates sprechen müssen. Dass wir jedes Jahr darüber diskutieren müssen, wie der Staat mit jenen umgeht, die ihn kritisieren, die notwendige, berechtigte und gesetzlich vorgesehene Kontrolle ausüben, und ihm gegebenenfalls auch vor Gericht Paroli bieten.

„Das darf doch nicht wahr sein“, dass die Gerichtsgebühren mittlerweile ins Unverschämte steigen. Besonders problematisch ist die ab 1. Oktober geltende – mit dem Budgetbegleitgesetz neu eingeführte – zusätzliche Gerichtsgebühr für die Anmeldung einer Berufung, wenn das Rechtsmittel dann nicht ausgeführt wird. Jeder, der eine hohe Pauschalgebühr erster Instanz bezahlt, sollte einen Anspruch auf ein schriftliches Urteil mit einer vollständigen Entscheidungsbegründung haben und nicht dafür noch eine zusätzliche „Urteilsgebühr“ bezahlen müssen. Dagegen werden wir uns auch rechtlich zu wehren wissen.

Unsere politischen Verantwortlichen wollen nicht verstehen, dass der Rechtsstaat nicht die Melkkuh für ein Gesamtbudget sein kann und sein darf. In keinem anderen Land Europas ist die Justiz – und damit die rechtsuchende Bevölkerung -
Nettozahler für das Budget und das sollte auch bei uns nicht so sein!

Ich verstehe den Unmut der Richterschaft, wie er in der Aktionswoche im Oktober wieder zum Ausdruck kommen wird – wo landen diese Gerichtsgebührenerhöhungen? – offenbar leider nicht in zusätzlichen Ressourcen für die Justiz. Ebenso erwarten wir aber auch die Solidarität quer über alle anderen juristischen Berufe, wenn es um Themen der freien Anwaltschaft geht. Die Richterschaft beklagt, dass sie angesichts der knappen Personalausstattung bereits im Oktober des heurigen Jahres ihr 100%-iges Leistungspensum erbracht hat. Das ist zweifellos kein gutes Zeichen, wie unsere Republik mit dem Rechtsstaat umgeht.
Auf der anderen Seite, arbeiten viele unserer Kolleginnen und Kollegen, die laufend mit Erwachsenenvertretungen zwangsbeglückt werden, schon ab dem 1. Jänner jeden Jahres gratis für den Staat – nämlich in allen Fällen, in denen kein ausreichendes Vermögen oder Einkommen vorhanden ist, um eine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten zu können.

Es darf doch nicht wahr sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die offenbar einzige Antwort auf eine sich zuspitzende Sicherheitslage im Inneren wie auch im Äußeren, eine umfassende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger ist. Besonders bei kritischen Geistern, wie Journalistinnen und Journalisten und leider auch vielen jungen Menschen, stößt beispielsweise die eingeführte Messenger-Überwachung auf viel zu wenig Gegenwehr. Das bestürzt mich. Nicht nur als Rechtsanwalt und Standesvertreter, sondern vor allem als einfache Staatsbürger erfüllen mich diese Tendenzen mit massivem Unbehagen. Ein Staat, der so tief in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und diese quasi unter Generalverdacht stellt, hat nicht nur den Respekt vor seinen Bürgern, sondern in erster Linie den Respekt vor sich selbst verloren. Genau das ist auch das große staatspolitische Problem dabei.
Unser Leben wird nicht dadurch sicherer, dass wir dem Staat in Echtzeit Einblick in unser Innerstes gewähren. Und deshalb frage ich ganz ungeniert, was sollen mehr Daten und mehr Überwachung besser machen, wenn man nicht einmal die Daten verwertet, die man bereits hat? Man findet die Nadel im Heuhaufen bekanntlich nicht schneller, indem man den Heuhaufen vergrößert. Damit ich nicht missverstanden werde: Natürlich wollen wir alle in Frieden und Sicherheit leben und keinen terroristischen Gefahren ausgesetzt werden – nur lautet die Lösung wirklich immer mehr Überwachung?
Der Terrorangriff auf das World Trade Center hat sich gerade zum 25. Mal gejährt. Eine schreckliche Zäsur der Welt. Plötzlich waren Terror auf der einen Seite und staatliche Abwehr durch Überwachung auf der anderen Seite normal. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger aufgerieben durch sowohl das eine, aber leider auch das andere. Der Beginn einer traurigen politischen Epoche des Misstrauens und der Angst. Ich weiß leider kein Rezept, um die Welt sicherer zu machen, ich weiß aber, dass Unfreiheit auch keines dazu ist.
Das darf doch nicht wahr sein, dass der unbändige Willen zu Freiheit und Unabhängigkeit, der die westliche Welt mehr als alles andere geformt hat, immer weiter an Bedeutung verliert!

Und es darf doch auch nicht wahr sein, dass wir, die unabhängige Anwaltschaft, auch noch im 21. Jahrhundert von vielen (auch aus der Politik) immer wieder quasi als Störfaktor und nicht als unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaates verstanden werden.
Ich habe mich kürzlich medienöffentlich tagesaktuell zu Wort melden müssen, weil die Kritik an der Arbeit von Rechtsanwälten durch hochrangige Vertreter der Justiz schlicht unsachlich und überschießend war. Man kann uns und unsere Arbeit gerne kritisieren, im gebotenen Rahmen gerne auch scharf, meinetwegen auch laut und öffentlich. Ich lasse aber sicher nicht zu, dass Kollegen nahezu kriminalisiert werden, weil sie ihre Arbeit im Sinne des Gesetzes und der Verfassung machen. Und ich sage es auch hier noch einmal ganz deutlich:

Es ist kein Angriff auf den Rechtsstaat, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf ausüben. Ganz im Gegenteil!

Das darf doch nicht wahr sein, dass das heutzutage immer noch nicht selbstverständlich ist! Und genau deswegen brauchen wir eine Verankerung der unabhängigen Rechtsanwaltschaft und ihrer Kern-Prinzipien, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheit, in unserer Verfassung. Wir fordern das seit geraumer Zeit. Die Zeit ist mehr als reif für die Umsetzung.

Eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir uns und allen Bürgern immer wieder vor Augen führen: Rechtsstaat und Demokratie sind untrennbar miteinander verbunden. Demokratie bedeutet nicht nur, dass Mehrheiten Entscheidungen treffen können, Demokratie bedeutet auch, dass Mehrheiten an Recht und Verfassung gebunden sind. Demokratie bedeutet also auch, dass der Staat und die Staatsgewalt an Recht und Verfassung gebunden sind.
Umgekehrt ist ein Rechtsstaat ohne demokratische Legitimation wertlos. Deshalb gehören beide zusammen: die Demokratie gibt dem Staat seine Legitimation, der Rechtsstaat setzt dieser staatlichen Macht Grenzen. Und genau diese Grenzen sind keine lästige Behinderung staatlichen Handelns, diese Grenzen sind der eigentliche Sinn, der eigentliche Nutzen des Rechtsstaates. Die Institution, die maßgeblich für diese Grenzen des Staates steht, quasi als Grenzposten, ist der Stand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir sind zur Stelle, wenn staatliche Handlungen diese Grenze überschreiten, wenn eine Behörde einen Fehler macht, wenn Gesetze begutachtet werden müssen, wenn die Justiz Verfolgungshandlungen setzt oder wenn ein Gericht zu einer Entscheidung kommt, die vielleicht erst in der Instanz berichtigt wird.
Dann sind wir da und dann erst zeigt sich, ob der Staat, die Öffentlichkeit, die Gesellschaft, den Rechtsstaat wirklich ernst nehmen.

Denn: ein Rechtsstaat ist nicht daran zu erkennen, dass der Staat immer Recht bekommt, ein Rechtsstaat ist daran zu erkennen, dass der Staat es aushält, wenn er einmal nicht Recht bekommt.
Warum ich das so klar ausführe, liegt auch daran, dass uns erst kürzlich wieder ausgerichtet wurde, dass die Rechtsanwaltschaft bei der Auswahl geeigneter Personen für die Bundesstaatsanwaltschaft kein Mitspracherecht haben sollte, weil wir uns quasi damit in einen anderen Berufsstand einmischen und für eine solche Aufgabe nicht ausreichend qualifiziert sind. Meine Damen und Herren, die Bundesstaatsanwaltschaft ist wohl um einiges mehr, als der bloße Chef der Ermittlungsbehörden. Das klein zu reden, um uns (vielleicht auch andere) von der Mitgestaltung einer der wesentlichsten neuen Strukturen unserer Republik auszuschließen, wäre grob fahrlässig. Ich bringe es auf den Punkt: Erst unsere Mitsprache bei der Auswahl (ebenso wie die vieler anderer) legitimiert diese Institution in ihrem rechtsstaatlichen Kontext!

Das gesamte Konzept der Bundesstaatsanwaltschaft basiert auf dem Wunsch, ein Mehr an Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit der Justiz zu schaffen. Dieses Mehr an Vertrauen bedingt aber geradezu einen besonders umfassenden, transparenten und von vielen getragenen Auswahlprozess. Wir sind geradezu prädestiniert dafür, hier mitzuwirken. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen eben nicht nur Verteidigerinteressen wahr – wir werden auf allen Seiten in Zivil- und Strafverfahren tätig (natürlich nicht gleichzeitig), wir haben etwa als Schiedsrichter auch richterliche Funktionen, wir sind auch als Mediatorinnen und Mediatoren tätig – wer, wenn nicht wir sind daher ein so wichtiger Player im Rechtsstaat mit dem bei weitem breitesten Tätigkeitsbereich, sodass wir bei derart wichtigen Entscheidungen für unseren Rechtsstaat mitzureden haben.

Das darf doch nicht wahr sein! Die Anwaltschaft ist nicht der Gegner des Staates, sie ist Teil des Rechtsstaats und macht den Staat erst zu dem, was er heute ist.
Ein Rechtsanwalt, der eine staatliche Entscheidung bekämpft, schwächt den Staat nicht, er sorgt dafür, dass staatliche Macht innerhalb der Grenzen des Gesetzes bleibt und so auch dafür, dass der Staat weiterhin das Vertrauen seiner Bürger genießt. Eine Rechtsanwältin, die einen Beschuldigten verteidigt, womöglich auch mit unkonventionellen Mitteln, stellt sich nicht gegen die Justiz, nein, sie sorgt dafür, dass die Justiz ihren rechtsstaatlichen Auftrag erfüllen kann.
Wir müssen endlich aufhören in Konkurrenzen zu denken, wo in Wahrheit ein gemeinsames System besteht. Hier die Justizverwaltung, das Gericht, dort die Rechtsanwälte, hier der Staat, dort seine vermeintlichen Gegner - Nein! Wir alle sind gemeinsam der Rechtsstaat und genau deshalb muss auch der Umgang miteinander diesem Verständnis entsprechen. Ich sage das bewusst sehr deutlich: es kann nicht sein, dass die Anwaltschaft von Teilen der Justizverwaltung oder der Justiz und vor allem der Justizpolitik zunehmend als lästige Begleiterscheinung betrachtet wird. Es kann nicht sein, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine gesetzliche und verfassungsrechtliche Aufgabe wahrnehmen, den Eindruck gewinnen müssen, sie seien ein Störfaktor. Und es darf nicht sein, das lästige Aufgaben gegen deren Willen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte abgewälzt werden, denken Sie etwa an die nicht mehr so neue Neuregelung der gerichtlichen Erwachsenenvertretungen, die erst unlängst verlängert wurde.
Ich sage: „Das darf doch nicht wahr sein!“ Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen, ja müssen unbequem sein und dem Staat widersprechen, denn ein Staat, der nur jene hört, die ihm zustimmen, braucht zuerst keine unabhängigen Anwältinnen und Anwälte mehr und dann auch keine freien Wahlen.

Die Justiz braucht die Anwaltschaft und umgekehrt, wir sollten deshalb auch über das Verhältnis zwischen Justiz und Anwaltschaft sprechen und zwar nicht in Kategorien von Abgrenzung und Misstrauen, sondern in Kategorien gemeinsamer Verantwortung für den Staat.
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben unterschiedliche Rollen in einem gemeinsamen System. Weil diese Rollen unterschiedlich sind, müssen sie unabhängig voneinander sein und dennoch verfolgen sie gemeinsame Ziele: die Durchsetzung des Rechts und die Herstellung von Rechtsfrieden.
Die Richterin darf nicht der verlängerte Arm der Verwaltung sein oder gar der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt darf nicht zum politischen Instrument werden und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nicht in ihrer Arbeit behindert oder zu unbequemen Außenseitern gemacht werden, nur weil sie ihre Aufgabe ernst nehmen.

„Das darf doch nicht wahr sein!“ – das hat sich wohl auch der Rechnungshof gedacht, als er kürzlich das Management des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens geprüft hat. Ich zitiere aus dem in den Medien wiedergegebenen Bericht: „Erledigungsdauern durch die Oberbehörden von bis zu 24 Monaten waren für den Rechnungshof sachlich nicht gerechtfertigt.“ Zitat Ende.

Nicht nur für den Rechnungshof! Anstatt mit ungewissem Ausgang und mit sehr großem Aufwand über die Neukonstruktion der Weisungsspitze nachzudenken, sollten endlich umfassende Maßnahmen zur Beschleunigung von Ermittlungsverfahren getroffen werden, insbesondere durch Reduktion von Berichts- und Vorlagepflichten. Wir fordern das seit Jahren! Daher folgender konkreter Vorschlag: Setzen wir für ein Jahr die bisher erfolglosen Bemühungen zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft aus – eine Nachdenkpause ist ohnedies geboten - und bündeln wir alle dadurch freiwerdenden Kräfte, Maßnahmen zur Beschleunigung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zu diskutieren und umzusetzen!
Wir sind dabei – nicht aus der Sicht von „reinen Verteidigerinteressen“, sondern als wichtiger Player und Gestalter des Rechtsstaats.

Werte Kolleginnen und Kollegen!
Kritik am Staat ist kein Angriff auf den Staat. Kritik am Staat ist ein Dienst am Staat.
Politik braucht Gestaltungsmacht, aber Politik braucht auch Selbstbegrenzung durch den Rechtsstaat. Das gilt für jede politische Richtung, für Regierung, wie auch für Opposition, für Mehrheit, wie auch für Minderheit, für Bund, wie auch für Länder, für heute, wie auch für morgen. Deshalb sei der Politik ins Stammbuch geschrieben:
Ein lebendiges Bekenntnis zum Rechtsstaat ist immer auch eine Frage politischer Klugheit, denn wer heute die rechtsstaatlichen Grenzen für den politischen Gegner relativiert, darf sich nicht wundern, wenn sie morgen für ihn selbst relativiert werden.
Justiz und Rechtsstaat sind so fundamentales Staatsinteresse und deshalb so wenig geeignet für die heute leider oft übliche Art von kurzfristiger und aktionistischer Politik.
Ein Freispruch ist kein Versagen in der Justiz. Ja, wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verteidigen auch Menschen, welche möglicherweise schweren Vorwürfen ausgesetzt sind. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben dennoch im Rahmen der Gesetze alles zu unternehmen, was ihren Mandanten nützt.
Der Rechtsstaat ist nicht dazu da, einfache Antworten auf schwierige Fragen zu geben, er ist dazu da, demokratische Macht auszubalancieren und nach gesellschaftlicher Objektivität zu streben. Das ist manchmal mühsam, manchmal langsam und manchmal unbequem.
Wir Rechtsanwälte sind berufen, manche Dinge klar einzufordern um dieses hervorragende System im Gleichgewicht zu halten:
Wir brauchen eine Justizverwaltung, die die Anwaltschaft nicht als Gegner, sondern als Partner im Rechtsstaat versteht. Wir brauchen eine Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz
Wir brauchen noch stärker transparente, nachvollziehbare Verfahren bei der Besetzung zentraler justizieller Funktionen.
Wir brauchen eine angemessene Einbindung der Anwaltschaft dort, wo Entscheidungen getroffen werden, die unmittelbar die rechtsstaatliche Praxis betreffen, so wie eben bei der Bundesstaatsanwaltschaft oder bei der Umsetzung der sogenannten „Aufgabenkritik Justiz“ – warum eigentlich werden wir dort nicht in die Gespräche innerhalb der Justiz miteinbezogen?

Wir brauchen eine klare Trennung zwischen politischer Verantwortung und justizieller Entscheidung und wir brauchen vor allem eines: Respekt vor der Rolle des jeweils anderen. Denn Respekt bedeutet nicht Zustimmung, Respekt bedeutet die Funktion des anderen anzuerkennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen den Rechtsstaat nicht erst dann verteidigen, wenn er spektakulär bedroht ist, wir müssen ihn jeden Tag verteidigen im Umgang des Staates mit einem einzelnen Bürger, im Umgang des Staates mit einem Beschuldigten, im Umgang mit einer Rechtsanwältin, im Umgang mit einem Gericht, im Umgang mit einer Behörde und auch im Umgang miteinander. Denn der Rechtsstaat beginnt nicht im Verfassungsgerichtshof, er beginnt dort, wo staatliche Macht auf einzelne Menschen trifft, dort muss gelten:
Der Staat ist stark, wenn er Kritik aushält, die Justiz ist stark, wenn sie unabhängig ist, die Politik ist stark, wenn sie sich selbst Grenzen setzt, die Anwaltschaft ist stark, wenn sie ohne Angst und Einflussnahme Anderer sagen kann, was gesagt werden muss.
Darum möchte ich mit jenem Satz schließen, der uns vielleicht viel öfter begleiten sollte:
Das darf doch nicht wahr sein, dass wir uns nicht rechtsstaatlich verbessern und endlich wieder mehr dem Staat entsprechen, der wir gerne sein würden. Ein Staat, in dem man Mächtige kritisieren darf. Ein Staat, in dem jeder Bürger sich gegen den Staat mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln wehren darf. Ein Staat, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei keiner Gelegenheit angezweifelt werden. Ein Staat, in dem man anwaltliche Beratung uneingeschränkt in Anspruch nehmen kann, ohne dass die Gründe dafür hinterfragt oder dieser Umstand kritisiert wird. Ein Staat, der seine Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte viel mehr als bisher als systemische Partner anerkennt und wertschätzt sowie in unserer Bundesverfassung in der gebotenen Weise verankert!

Der Anwaltstag 2026 der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist hiermit eröffnet.