AGB-Kontrolle von Kundenbindungsprogramm eines Versicherungsunternehmens
AnwBl 2026/52 - Moritz Zoppel
§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 2, 3 KSchG; 5a Abs 1 VersVG
Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, sich auf einem Kundenportal zu registrieren und ein elektronisches Postfach zu nutzen, beschränkt die Wahlfreiheit der Kommunikationsmittel und verstößt damit gegen den § 5a Abs 1 VersVG immanenten Grundsatz der Kommunikationsfreiheit; sie ist daher unzulässig.
Eine Klausel, wonach der Vertrag ausschließlich zum Monatsletzten unter Einhaltung einer zwölfwöchigen Kündigungsfrist in geschriebener Form gekündigt werden kann, benachteiligt den Verbraucher gröblich und verstößt gegen § 6 Abs 2 Z 3 KSchG sowie § 879 Abs 3 ABGB; sie ist unzulässig.
Eine Klausel, die dem Versicherer ermöglicht, den Prozentsatz eines gewährten Bonus jährlich ohne Angabe sachlich gerechtfertigter Gründe zu reduzieren und damit den Leistungsinhalt einseitig zu ändern, ist unzulässig.
OGH 19. 11. 2025, 7 Ob 115/25z
Kontext
Ein zur Verbandsklage nach § 29 KSchG berechtigter Verband klagte gegen das Versicherungsunternehmen, das in seinem Vertragswerk bestimmte Klauseln zur Teilnahme am Kundenbindungsprogramm vorgesehen hatte. Diese Klauseln regelten unter anderem Voraussetzungen zur Teilnahme (zB bestimmte Prämienhöhe) und mögliche (schrittweise) Reduzierungen von Bonusleistungen, was in der Auslegung zu benachteiligenden Effekten für einzelne Versicherungsnehmer führen konnte. Der OGH prüfte, ob diese Klauseln den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Lauterkeit im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern entsprechen.
PD Dr. Moritz Zoppel, LL.M. (Cambridge)
Privatdozent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der WU Wien
10.03.2026