8. Sanktionen-Durchführungsverordnung gem § 2 SanktG 2024
Am 29.4.2026 wurde die 8. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen (8. Sankt-DV gem § 2 SanktG) kundgemacht. Diese Verordnung ist mit ihrer Kundmachung in Kraft getreten. Diese Verordnung tritt mit jenem Tag außer Kraft, an dem eine von der Europäischen Union erlassene, unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme in Kraft tritt, durch die die mit dieser Verordnung erfüllten völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen umgesetzt werden.
Was die EU-Sanktionen im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg betrifft, wird auf die Informationen im Mitgliederbereich der ÖRAK-Website unter Informationen / Sanktionen verwiesen.